Regierung prüft Urteil zu Merkel-Essen für Ackermann

Berlin (dpa). Die Bundesregierung will das Gerichtsurteil zur Herausgabe weiterer Informationen über ein Abendessen von Kanzlerin Angela Merkel für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zunächst prüfen.

Das schriftliche Urteil mit den Gründen der Entscheidung liege noch nicht vor, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin.

Binnen eines Monats sei zudem von beiden Parteien Beschwerde dagegen möglich, dass keine Revision zugelassen wurde. „Wenn es rechtskräftig ist, wird nach diesem Urteil gehandelt“, sagte Seibert. Knapp vier Jahre nach dem umstrittenen Abendessen hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden, dass das Kanzleramt die Gästeliste komplett offenlegen muss.

Außerdem müssen demnach weitgehend ungeschwärzte Kopien zur Redevorlage, zur Tisch- und Sitzordnung sowie zur Sammelrechnung der Kanzlerküche über die Lebensmittelbeschaffung herausgegeben werden. Der Terminkalender der Kanzlerin bleibt aber weiter für die Öffentlichkeit tabu.

Merkel hatte zu Ackermanns 60. Geburtstag Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft am 22. April 2008 ins Kanzleramt geladen. Kritiker warfen ihr Kungelei von Regierung und Wirtschaft vor. Die CDU-Vorsitzende wies Kritik der Opposition zurück. Geklagt hatte unter anderem Thilo Bode, der auch Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch ist.

Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, um eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen.

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