Vorwurf der Volksverhetzung Prozess gegen Teilnehmer von AfD-Besuchergruppe in KZ-Gedenkstätte

Oranienburg · Weil er in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen Tatsachen zum NS-Massenmord in Abrede gestellt haben soll, muss sich ein Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe am Dienstag vor dem Amtsgericht Oranienburg verantworten.

 Eingangsbereich zu der Gedenkstätte und dem Museum Sachsenhausen auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers.

Eingangsbereich zu der Gedenkstätte und dem Museum Sachsenhausen auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers.

Foto: ZB/Monika Skolimowska

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft dem Mann Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vor. Die Gruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hatte die Gedenkstätte im Juli 2018 besucht. Bei der Führung habe der Angeklagte geäußert, Gaskammern habe es im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben, teilte das Gericht mit.

Immer wieder waren der Angeklagte und weitere Teilnehmer der Besuchergruppe durch Zwischenrufe aufgefallen, wie die Gedenkstätte mitteilte. Die Führung wurde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte gegen den Mann einen Strafbefehl erlassen. Dagegen legte dieser jedoch Einspruch ein. Daher kommt der Fall nun vor Gericht.

(dpa)
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