Verfügung Polizei verbietet NPD-Aufmarsch in Hannover

Berlin · Die Anhänger der rechtsextremen Partei NPD wollten am Samstag in Hannover demonstrieren. Im Fokus stand dabei der Protest gegen Journalisten.

 Mitglieder der NPD bei einer Kundgebung. Foto: Symbolbild

Mitglieder der NPD bei einer Kundgebung. Foto: Symbolbild

Foto: dpa/Oliver Mehlis

Die Polizei in Hannover hat einen von der rechtsextremen NPD für Samstag angekündigten Aufmarsch in der Stadt verboten. Durch "öffentliche Quellen" seien Tatsachen bekannt geworden, die "eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit" durch die geplante Versammlung belegt hätten, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit. Daher sei die Kundgebung durch eine Verfügung verboten worden. Die NPD kann das Verbot der in der Innenstadt geplanten Demo beim Verwaltungsgericht anfechten.

Anhänger der NPD wollten am Samstagnachmittag in der Innenstadt demonstrieren. Im Fokus stand dabei der Protest gegen Journalisten, die schwerpunktmäßig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland schreiben. Im Demonstrationsaufruf auf ihrer Website führte die NPD Niedersachsen dazu zehn Journalisten namentlich auf.

Am vergangenen Freitag hatten Journalisten, Medienhäuser und Verbände als Reaktion auf die geplante NPD-Aktion den Aufruf „Schützt die Pressefreiheit!“ veröffentlicht. Darin forderten sie Presserat, Verleger und Redaktionen auf, sich mit bedrohten Kollegen solidarisch zu zeigen. Die Politik sei gefragt, Journalisten besser zu schützen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) teilte am Donnerstagabend mit: „Ich sage bei aller gebotenen Neutralität ehrlich, dass ich persönlich über diese Entscheidung froh bin und hoffe, dass sie vor Gericht hält.“ Angesichts der neuen Gefährdungsbewertung durch die Polizeidirektion sei die Entscheidung für ein Verbot richtig und angemessen.

Über die Gründe für das Verbot heißt es in der Mitteilung des Innenministeriums: „Neue Erkenntnisse über Aktivitäten in sozialen Medien zeichnen ein aggressives Bild, das erwarten lässt, dass die Versammlung über eine legitime Auseinandersetzung mit Personen und deren Positionen weit hinausgehen soll.“

(AFP/dpa)
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