Polizei darf Straßen per Video überwachen

Bundesgericht erlaubt den Einsatz von Kameras. Es bestätigt damit die Praxis in Düsseldorf und Mönchengladbach.

Leipzig/Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die polizeiliche Videobeobachtung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt.

Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigten Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten.

Damit unterlag eine Anwohnerin der Hamburger Reeperbahn. Die 36-Jährige hatte gesagt: „Worum es mir geht, ist, dass ich nicht auf Schritt und Tritt überwacht werde, sobald ich aus dem Haus gehe.“

Die Polizei hatte die Reeperbahn — ein Kriminalitätsbrennpunkt — seit 2006 mit zwölf Kameras überwacht.

Der Gesetzgeber verfolge mit der Videoüberwachung von Brennpunkten der Straßenkriminalität legitime Ziele, nämlich Delikte zu verhüten und Vorsorge für deren strafrechtliche Verfolgung zu treffen, urteilten die Richter.

Dies rechtfertige einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung — also das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Das Urteil bestätigt im Grundsatz die Rechtmäßigkeit der Beobachtungskameras der Polizei in der Mönchengladbacher Altstadt (seit 2004), in der Düsseldorfer Altstadt (seit 2005) sowie in Coesfeld und Bielefeld.

Die Kameras haben die Polizei bereits häufig unterstützt. Gladbachs Polizeisprecher Willy Theveßen: „So konnten wir etwa bei der Rocker-Prügelei am vergangenen Wochenende ganz schnell eingreifen und eine weitere Eskalation verhindern.“

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