Peinlichkeiten

Als Christian Wulff im April das Angebot der Staatsanwaltschaft — Einstellung gegen Geldauflage — ablehnte, da mag er noch gehofft haben, dass er auch so um einen Prozess herumkommt. Denn die Anklage musste ja erst noch vom Gericht zugelassen werden.

Eben das ist jetzt geschehen. Damit ist zwar noch keine Verurteilung vorgezeichnet. Aber die Zulassung der Anklage bescheinigt doch, dass die Version „Aufgehetzte Staatsanwälte jagen zu Unrecht Verfolgten“ auf den Fall nicht passt. Im Prozess wird es nur um kleines Geld gehen. Aber um große Peinlichkeiten, die in aller Öffentlichkeit gegen ein Ex- Staatsoberhaupt ausgebreitet werden.

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