Befangenheitsanträge : NSU-Prozess bis 24. Oktober unterbrochen
München (dpa) - Mehrere Verteidiger haben den NSU-Prozess mit einer Serie neuer Befangenheitsanträge wieder ins Stocken gebracht. Damit verzögert sich der Beginn der mit Spannung erwarteten Plädoyers der Nebenklage mindestens auf den 24. Oktober.
Den Anwälten der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. gelang es am Mittwoch aber nicht, das Verfahren wegen auslaufender Fristen in Gefahr zu bringen.
Juristischer Streit rund um die Eröffnung eines Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer E. vor drei Wochen hatte bereits fünf Befangenheitsanträge und eine dreiwöchige Prozesspause zur Folge. Damit geriet das Münchner Oberlandesgericht aber unter Druck: Hätte der Senat den Prozess in dieser Woche nicht fortsetzen können, wäre die gesetzlich maximal mögliche Unterbrechungsfrist überschritten gewesen. Dies hätte das Mammutverfahren ernsthaft gefährdet.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl setzte das Verfahren - ungeachtet von Protesten der Verteidiger - nun aber fort, obwohl gegen ihn noch Befangenheitsanträge anhängig sind. Er verwies zur Begründung auf entsprechende Möglichkeiten der Strafprozessordnung.