Gericht NPD will Besichtigung eines Flüchtlingsheims einklagen

Abgeordnete der rechtsextremistischen NPD wollen ein Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern besichtigen. Innenminister Caffier verweigert das. Nun ziehen die Rechtstextremen vor Gericht.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), will die NPD nicht ins Flüchtlingheim lassen.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), will die NPD nicht ins Flüchtlingheim lassen.

Foto: Jens Büttner

Schwerin/Greifswald (dpa) - Die Fraktion der rechtsextremistischen NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommerns will vor Gericht einen Besichtigungstermin in einem Flüchtlingsheim erzwingen. Die NPD habe zwei Anträge bei Gericht eingereicht, sagte der Sprecher des Landesverfassungsgerichts in Greifswald, Sven Nickels, am Donnerstag.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) verteidigte die Entscheidung, den Mitgliedern der rechtsextremen Partei den Zutritt zu der Erstaufnahmeeinrichtung zur verweigern. „Für mich ist es nicht zu ertragen, dass Leute, die tagtäglich gegen Asylbewerber hetzen, jetzt unsere Aufnahmeeinrichtung besuchen wollen“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Donnerstag).

Sein Ministerium hatte den Antrag der NPD-Abgeordneten abgelehnt, sich in Nostorf/Horst (Kreis Ludwigslust-Parchim) über die Situation in der Einrichtung zu informieren. Die ehemalige Kaserne wird als Erstaufnahmeeinrichtung Mecklenburg-Vorpommerns genutzt. Sie bietet rund 650 Menschen Platz, ist aber wegen der anhaltend hohen Zahl neuer Flüchtlinge überbelegt.

Es sei zu befürchten, dass das friedliche Zusammenleben der Flüchtlinge beeinträchtigt werden könnte, begründete das Innenministerium das Besuchsverbot. Die NPD habe die Debatte durch ausländerfeindliche Äußerungen und asylkritische Positionen angeheizt.

Wie Gerichtssprecher Nickels sagte, wehren sich die Antragsteller von der NPD-Fraktion dagegen, dass das Innenministerium den angestrebten Besuch in Nostorf/Horst abgelehnt hat. Mit einem zweiten Antrag werde der Erlass einer Einstweiligen Anordnung gefordert, der den Besuch der Einrichtung durch Fraktionsmitglieder ermöglicht. Das Verfassungsgericht habe das Innenministerium zur Stellungnahme aufgefordert und werde sich möglicherweise in der kommenden Woche mit dem Vorgang befassen, sagte Nickels.

Das Ansinnen der NPD sei an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten und schnell zu durchschauen, erklärte Caffier. Er erneuerte seine Forderung nach einem NPD-Verbot, „um diesen Spuk zu beenden“. Caffier gilt als einer der entschiedensten Befürworter des Parteienverbotes, das der Bundesrat beantragt hat.

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