Berufung Noah Becker als „Halbneger“ beschimpft - AfD-Politiker Maier will Urteil nicht akzeptieren

Berlin/Dresden · Der Richter außer Dienst und AfD-Abgeordnete Jens Maier will das Urteil des Berliner Landesgerichts nicht akzeptieren. Er wurde verurteilt, weil er Noah Becker als „kleinen Halbneger“ bezeichnet hatte.

 Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier

Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier

Foto: dpa/Paul Zinken

Der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will nach einer Verurteilung wegen eines rassistischen Tweets in Berufung gehen. Sein Anwalt Maximilian Krah bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Beitrag des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“. Das Landgericht Berlin hatte Maier verpflichtet, 15 000 Euro Schmerzensgeld an den Künstler Noah Becker zu zahlen.

Der ältestes Sohn von Tennislegende Boris Becker war auf dem Twitter-Account des sächsischen Politikers Anfang Januar 2018 als „kleiner Halbneger“ bezeichnet worden. Maier bestritt, den Tweet verfasst zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Beleidigung gegen ihn ein. Ein Mitarbeiter, der Maiers Account betreute, hatte die Tat gestanden.

Die Becker-Seite hielt die Zivilklage wegen einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte aufrecht. Unlängst entschieden die Berliner Richter auf Schmerzensgeld. In der Begründung machten sie geltend, dass Maier als Besitzer des Accounts für den Tweet verantwortlich sei und er damit für den Eintrag hafte, hieß es im „Spiegel“. Jens Maier ist Richter außer Dienst am Landgericht Dresden.

(dpa)
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