Niedersächsische Regierung: SPD reicht Verfassungsklage ein

Niedersachsens Regierung soll Landtag falsch informiert haben.

Bückeburg (dpa) Auch nach dem Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident will die Niedersachsen-SPD mit einer Verfassungsklage Licht in das umstrittene Promitreffen Nord-Süd-Dialog bringen. Ex-Innenminister Heiner Bartling (SPD) reichte die Klage der SPD-Landtagsfraktion am Dienstag beim Staatsgerichtshof in Bückeburg ein. Die Sozialdemokraten begründen den Schritt damit, dass die Regierung den Landtag falsch über die Beteiligung des Landes am Nord-Süd-Dialog informiert habe. Aus Sicht der SPD wurden die Auskunftspflicht verletzt und das Parlament getäuscht.

„Die Klage richtet sich in ihrer rechtlichen Wirkung primär gegen die derzeit amtierende Landesregierung“, betonte Bartling. Das aktuelle Kabinett von Wulffs Nachfolger und CDU-Parteifreund David McAllister stehe im Zentrum der Vorwürfe. Allerdings müsse das höchste niedersächsische Gericht wohl auch Wulffs Amtszeit als Ministerpräsident unter die Lupe nehmen. „Die frühere Landesregierung unter Wulff hat hier den Ursprung gesetzt“, sagte Bartling.

Das Land hatte den Nord-Süd-Dialog finanziell und organisatorisch unterstützt, dies aber lange bestritten. Die aus Sicht der SPD mangelhafte Information des Parlaments sei daher „wesentlicher Punkt unserer Klage“.

Im Januar habe Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) nach Bartlings Auffassung nun erneut „nicht wahrheitsgemäß und umfassend über diese Frage informiert“. Vielmehr sei der Eindruck vermittelt worden, dass das vom Eventmanager Manfred Schmidt organisierte Lobby-Treffen eine rein private Veranstaltung gewesen sei. „Das ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die Verfassung.“ Nach Artikel 24 der Landesverfassung müssen Anfragen von Abgeordneten an die Regierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet werden.

Die Entscheidung, ob Wulff der Ehrensold von rund 200 000 Euro pro Jahr zusteht, muss nicht die Bundesregierung, sondern das Präsidialamt treffen. Dass Christian Wulff als Präsident zurückgetreten ist, finden 77 Prozent laut Politbarometer richtig. Umstritten ist, ob Wulff auf den Ehrensold verzichten soll. 54 Prozent sprechen sich dafür aus. 31 Prozent wollen, dass er auf die Ruhebezüge verzichtet, wenn er strafrechtlich verurteilt würde. Elf Prozent der Befragten meinen, Christian Wulff sollte auf den Ehrensold auf keinen Fall verzichten.

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