Neue Regeln zur Organspende

Fraktionen einigen sich auf die „Entscheidungslösung“.

Berlin. Nach monatelangem Tauziehen ist der Weg für eine Neuregelung der Organspende frei. Die Bereitschaft der Bürger zu einer Spende soll regelmäßig abgefragt werden, etwa mit dem Versand der Versichertenkarte.

Einen Zwang zur Zustimmung soll es aber nicht geben; auch soll es möglich sein, die Erklärung zu verweigern. Darauf einigten sich alle Fraktionen im Bundestag überraschend mit Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Die Bürger sollen demnach mit so viel Nachdruck wie möglich gefragt werden — „ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben“. Geplant ist nun ein fraktionsübergreifender Antrag an den Bundestag.

Offen ist dem Vernehmen nach noch, ob man die Aufforderung zu einer Erklärung einfach weglegen kann, ohne überhaupt zu reagieren.

Offen sei zudem, ob es auch andere Wege als über die Krankenkassen geben soll, die Bürger zu einer Erklärung aufzufordern. Es handele sich um eine grundsätzliche Einigung auf die „Entscheidungslösung“. Heute muss man seine Bereitschaft zur Spende aus eigener Initiative erklären — per Spendeausweis oder gegenüber den Angehörigen.

Fast 70 Prozent der Menschen sind laut Umfragen bereit, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Aber nur weniger als 20 Prozent haben einen Organspendeausweis. Derzeit warten etwa 12 000 Menschen auf ein Organ. Alle acht Stunden stirbt einer von ihnen.

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat Zweifel, ob mit der geplanten Neuregelung die Zahl der Spender erhöht werden kann. „Regelmäßig die Bereitschaft der Bürger zur Organspende abzufragen, löst die Probleme nicht“, sagte der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch.

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