Neue Regeln für die Daten-Weitergabe

Von Montag an müssen Telefonanbieter Informationen an Polizei und Geheimdienste weitergeben.

Berlin. In Deutschland müssen Telefonanbieter unter bestimmten Bedingungen Kundendaten an Polizei und Ermittler weitergeben. Dazu haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, die am Montag in Kraft tritt.

Ja. Die Regelung betrifft die Arbeit von Polizei, Ermittlungsbehörden und deutschen Nachrichtendiensten. Schlagzeilen machen seit Wochen Berichte über die weitreichende Überwachung von Internetnutzern in aller Welt — doch dabei geht es um die Arbeit ausländischer Geheimdienste, speziell denen der USA und Großbritanniens.

Auch der Bundesnachrichtendienst durchforstet elektronische Kommunikation, jedoch in deutlich geringerem Umfang als es über US- und britische Geheimdienste berichtet wird.

Die nun beschlossene Gesetzesänderung betrifft sogenannte Bestandsdaten. Das sind feste Daten zu einem Telefon- oder Internetanschluss, wie der Name und die Adresse des Anschlussinhabers. Es geht also darum, zu wem eine bestimmte Telefonnummer gehört.

Allerdings fallen auch persönliche Kennzahlen (Pins) und Passwörter darunter, ebenso dynamische IP-Adressen. Sie werden Computern vorübergehend bei der Einwahl ins Internet zugeordnet. Wie die Regeln für die Polizei konkret umgesetzt werden, legen die einzelnen Bundesländer in ihren Polizeigesetzen fest.

Staatsanwälte müssen die Datenauskunft vor Gericht beantragen, ein Richter muss sie genehmigen. Außerdem müssen die Betroffenen informiert werden, wenn ihre Pin-Nummern weitergegeben wurden. Das lobt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er kritisiert jedoch, dass Telefondaten auch bei Ordnungswidrigkeiten weitergegeben werden dürfen.

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