Neue Ladenöffnungszeiten für NRW

Düsseldorf (dpa). Der nordrhein-westfälische Landtag hat neue Ladenöffnungszeiten mit Einschränkungen vor allem an den Sonntagen beschlossen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen stimmten am Mittwoch in Düsseldorf für die Gesetzesnovelle der Landesregierung.

CDU, FDP und Piraten lehnten sie ab.

Pro Gemeinde gilt künftig eine Obergrenze von elf Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen Geschäften eine Öffnung erlaubt werden kann. Jeder einzelne Laden darf dabei aber - wie bisher - jährlich höchstens viermal sonntags verkaufen. Samstags ist um 22:00 Uhr Schluss - mit wenigen Ausnahmen. Für Blumengeschäfte und Bäcker gilt, dass an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag verkauft werden darf. Das Gesetz soll am 18. Mai in Kraft treten.

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