Nahles verteidigt Dokumentationspflichten beim Mindestlohn

Berlin (dpa) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn gegen Kritik aus der Union verteidigt.

Nahles verteidigt Dokumentationspflichten beim Mindestlohn
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„Die tatsächliche Arbeitszeit muss aufgeschrieben werden, damit auch nachvollziehbar ist, dass der Mindestlohn bezahlt wird“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild“-Zeitung. Ein Mindestlohn, der überall dort, wo er am dringendsten gebraucht werde, nicht kontrolliert werde, sei kein Mindestlohn. „Handlungsbedarf gibt es hier nicht, denn einen Mindestlohn-Light wird es mit der SPD nicht geben“, sagte Nahles.

Die Sozialdemokraten hatten den Mindestlohn durchgesetzt. Die Unionsfraktion will das Mindestlohn-Gesetz durch eine Abschwächung von Dokumentationspflichten korrigieren.

Die jetzige Schwelle für den Nachweis der Arbeitszeit der Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von 2958 Euro soll auf 1900 Euro herabgesetzt werden. Für geringfügig Beschäftigte soll die Dokumentationspflicht abgeschafft werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig hervorgehen. Dies beschloss die CDU/CSU-Fraktion am Dienstag, wie der stellvertretende Vorsitzende ihres Parlamentskreises Mittelstand, Andreas Lämmel, mitteilte. Der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) hatte zuvor betont, CDU und CSU wollten nicht das ganze Gesetz rückabwickeln.

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