Nacktbilder, Asylrecht, Steuerbetrug im Bundesrat
Berlin (dpa) - In seiner letzten Sitzung des Jahres 2014 hat der Bundesrat nochmals wichtige Gesetze abgeräumt: von der Bafög- und Rentenerhöhung über Verbesserungen für Asylsuchende bis zur schärferen Ahndung von Kindesmissbrauch.
Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen werden künftig schärfer bestraft. Zudem verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor dem 50. Lebensjahr des Opfers. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Beschaffung von kinderpornografischem Material wird künftig mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Der Fall des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der im Verdacht steht, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben, hatte die Debatte um eine Gesetzesverschärfung forciert.
Weitere Entscheidungen des Bundesrates:
- Der Beitragssatz für die gesetzliche RENTENVERSICHERUNG sinkt Anfang 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent vom Einkommen. Grund sind die hohen Reserven der Rentenkasse, die zum Jahresende 33,5 Milliarden Euro betragen dürften. Die DDR-OPFERRENTEN steigen voraussichtlich zum 1. Januar um 50 auf dann höchstens 300 Euro, die Ausgleichsleistungen um 30 auf 214 Euro monatlich.
- Eine zweijährige FAMILIENPFLEGEZEIT sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Künftig kann man für sechs Monate komplett aus dem Job aussteigen. Neu ist ein Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit, in der die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduziert werden kann. Der Anspruch gilt in Firmen mit mindestens 25 Beschäftigten.
- Für STEUERBETRÜGER wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25 000 Euro gilt ein Aufschlag von 10 Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent fällig, bei einer Million sogar 20 Prozent mehr.
- Bund und Länder dürfen in der WISSENSCHAFTSFÖRDERUNG künftig enger zusammenarbeiten. Im November hatte bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zugestimmt.