Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 450 Euro
Berlin (dpa) - Die Verdienstobergrenze für die rund sieben Millionen Minijobber in Deutschland steigt von 400 auf 450 Euro. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. SPD, Linke und Grüne stimmten geschlossen dagegen.
Auch von Gewerkschaften und Sozialverbänden kam scharfe Kritik.
Flankiert werden soll die Neuregelung, die der Bundesrat noch aufhalten kann, von einer Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung. Daraus können sich die Minijobber auf Antrag aber befreien lassen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass etwa 90 Prozent der Betroffenen davon Gebrauch machen werden.
Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände nannten die Anhebung der Verdienstgrenze unverantwortlich, weil damit die Nische für unterbezahlte und schlecht abgesicherte Arbeit ausgeweitet werde. Der DGB warnte, Minijobber seien schon heute akut armutsgefährdet. „Und sie gehören zu den Hauptrisikogruppen für spätere Altersarmut.“ Die Arbeiterwohlfahrt sprach von falschen Anreizen, die IG Bau verlangte, Minijobber ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz einzubeziehen.
Die Verdienstobergrenze war seit 2003 nicht mehr angehoben worden. Im Bundestag votierten in namentlicher Abstimmung 315 Abgeordnete von Union und FDP für die Neuregelung, 268 Parlamentarier der Opposition stimmten dagegen.
Die Erwartung, dass das Einkommen der Minijobber durch die Anhebung steigt, ist nach Einschätzung der Opposition abwegig. Im Schnitt erhielten Minijobber nicht 400, sondern nur 220 Euro, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anette Kramme. Viele Minijobber - davon die Mehrzahl Frauen - landeten erfahrungsgemäß in einer „biografischen Sackgasse“. Für die Kritiker sind Minijobs schlicht „Niedriglohnfallen“.