Arbeit Gesetzesentwurf zum Mindestlohn liegt vor - Doch gibt es Kritik

Berlin · Ein Mindestlohn von 12 Euro - so hat es Olaf Scholz versprochen, und so soll es umgesetzt werden. Auch ein anderer Beschluss soll zeitgleich erfolgen. Am Gesamtpaket gibt es Kritik.

 Ein Mindestlohn von 12 Euro - so hat es Olaf Scholz versprochen, und so soll es umgesetzt werden.

Ein Mindestlohn von 12 Euro - so hat es Olaf Scholz versprochen, und so soll es umgesetzt werden.

Foto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

Die Ampelkoalition im Bundestag will an diesem Freitag die versprochene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschließen. Den Abgeordneten liegt dazu ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil vor. Die Erhöhung der Lohnuntergrenze ist zum 1. Oktober geplant. Der Gesetzentwurf geht von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland sollen überproportional von der Anhebung profitieren.

Die Mindestlohnerhöhung war ein Kernversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz im SPD-Wahlkampf. Vorgesehen ist zugleich, die Grenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro anzuheben. Dies ist vor allem aus Sicht der FDP für mehr als sechs Millionen Minijobber positiv.

Die Reaktionen auf die Gesetzespläne waren unterschiedlich ausgefallen. Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte, die Politik breche die Zusage, dass die Mindestlohnkommission die Lohngrenze festlege. In diesem Gremium bestimmen Arbeitgeber und Gewerkschaften normalerweise die Erhöhungsschritte. Die Kommission soll laut Gesetz erst nach der außerplanmäßigen Erhöhung wieder zuständig werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, dass die Minijobgrenze ausgeweitet werden soll. Millionen Beschäftigte seien weiter nicht sozialversichert. Die Unionsfraktion kündigte an, sich bei der Abstimmung zu enthalten. „Ich finde es richtig, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigt“, sagte der stellvertretende Fraktionschef Alexander Dobrindt der „Augsburger Allgemeinen“ laut Vorabmeldung. „Die Verknüpfung mit neuen, unnötigen bürokratischen Anforderungen an die Wirtschaft, etwa ausufernden Dokumentationspflichten, ist aber falsch.“

Die angekündigte Enthaltung der Unionsfraktion kritisierte der DGB in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) als „Schlingerkurs“: „Mit wehenden Fahnen pro 12 Euro ist die Union in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen in die Wahlkämpfe gezogen, doch bei der entscheidenden Abstimmung im Bundestag will man sich nun enthalten“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Zeitung. „Ich hoffe, die Wählerinnen und Wähler merken sich das.“

Der Bundesregierung zufolge wären ohne Grundrentenzuschlag derzeit mehr als 12 Euro Stundenlohn nötig, um nach 45 Arbeitsjahren oberhalb der Grundsicherung zu landen. Nötig dafür wäre ein Stundenlohn von 12,97 Euro, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ausgegangen wird dabei von einer Vollzeitarbeit mit 38,5 Arbeitsstunden pro Woche. Unter Berücksichtigung der Grundrente wäre rechnerisch ein Stundenlohn von 7,72 Euro notwendig.

Der AfD-Abgeordnete Jürgen Pohl, der die Frage gestellt hatte, sagte dazu der dpa, das „populäre Mindestlohn-Wahlgeschenk der Ampel“ halte nicht, was es verspreche. Auch 12 Euro schützten nicht vor Armut im Alter.

(dpa)
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