Koalitionsvertrag Medikamenten-Handel per Internet könnte bald verboten werden

Der Koalitionsvertrag sieht ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten vor. Die SPD ist weiter skeptisch.

 Symbolbild

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Foto: Franziska Kraufmann

Berlin. Auf sieben von insgesamt 177 Seiten der Koalitionsvereinbarung haben Union und SPD ihre gesundheitspolitischen Ziele abgesteckt — manche davon auch zum Nachteil der Patienten. So soll etwa der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verboten werden. Dagegen regt sich schon Widerstand.

Gibt die SPD-Basis grünes Licht für den Koalitionsvertrag, dann wäre das zumindest für Patienten, die auf ausländische Online-Apotheken setzen, eine schlechte Nachricht. Denn von den Rabattangeboten bei Medikamenten auf Rezept könnten sie dann nicht mehr profitieren.

Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot des Versandhandels bis zuletzt zu verhindern versucht. Im Entwurf für den Koalitionsvertrag fand sich noch der Satz: „Um die Arzneimittelversorgung besonders in ländlichen Regionen sicherzustellen, bleibt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gestattet.“ In der Endfassung des Textes heißt es nun jedoch: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels (. . .) ein.“

Mit dieser Formulierung hat die Union gewissermaßen einen späten Sieg errungen. Bereits im vergangenen Jahr wollte CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe den Online-Handel per Gesetz stoppen. Hintergrund war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die in Deutschland geltende Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien für Versandapotheken mit Sitz im Ausland gekippt hatte. Mit seinem Vorstoß folgte Gröhe dem Argument der Apotheken-Lobby, die im Online-Vertrieb eine Gefährdung der wohnortnahen Versorgung mit Arzneien sah.

Die Vorlage war seinerzeit aber am Widerstand der Sozialdemokraten gescheitert. Und glaubt man dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, dann will seine Partei das Feld auch trotz der Festlegung im neuen Koalitionsvertrag nicht kampflos räumen: „Es bleibt abzuwarten, ob es gelingt, einen europakonformen und verfassungsgemäßen Vorschlag einzubringen“, sagte Lauterbach dieser Zeitung.

Dabei spielt der Online-Handel mit rezeptpflichtigen Arzneien nach aktuellem Stand nur eine untergeordnete Rolle. Ausweislich der Statistik des Bundesgesundheitsministeriums liegt der Anteil gemessen am Gesamtumsatz von Arzneien aus Apotheken, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, lediglich bei etwas mehr als einem Prozent. Der Apothekerverband befürchtet hier jedoch ein „langfristiges Potenzial“ von 25 Prozent.

Für den Bremer Gesundheitsökonomen Gerd Glaeske sind solche Szenarien allerdings aus der Luft gegriffen. „Das ist eine völlig übertriebene und abwegige Annahme“, sagte Gerd Glaeske dieser Zeitung.

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