„Containern“ : Lebensmittel aus dem Abfall – auch das kann Diebstahl sein
Düsseldorf Mit dem sogenannten „Containern“ wollen Aktivisten auf Lebensmittelverschwendung hinweisen. Doch das ist Diebstahl. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach gegen zwei Aktivisten eine Verwarnung aus.
„Sie tun etwas gegen Lebensmittelverschwendung? Dann bewerben Sie sich um den ,Zu gut für die Tonne!-Bundespreis 2019‘.“ Der Aufruf von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) muss wie Hohn klingen in den Ohren zweier junger Frauen, die das Problem der Lebensmittelverschwendung auf ihre Art angehen. Sie machen durch sogenanntes „Containern“ darauf aufmerksam. Das Ziel von Menschen, die weggeworfene Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten herausholen, geht oftmals über den bloßen kostenlosen Konsum hinaus. Die politische Botschaft: Es könne nicht sein, dass Lebensmittelverschwendung ohne rechtliche Folgen bleibt, während diejenigen, die dagegen aktiv werden, verfolgt werden.
Dass es genau so ist, mussten die beiden nun am eigenen Leib erfahren. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Diebstahls aus. Eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 15 Euro müssen sie dann bezahlen, wenn sie in den nächsten zwei Jahren noch einmal mit so etwas auffallen. Die Studentinnen hatten aus dem Abfallcontainer eines Supermarktes Lebensmittel geholt, die laut Filialleiter einen Verkaufswert von 200 Euro hatten. Das Amtsgericht selbst sagte zwar, dass die bewusst aussortierten Lebensmittel kaum etwas wert gewesen waren, sah sich aber rechtlich nicht in der Lage, die Sache ohne Konsequenzen zu lassen.
Der Diebstahls-Paragraf setzt voraus, dass man eine „fremde“ Sache wegnimmt. Fremd ist die Sache dann, wenn sie jemand anderem gehört. Nun ließe sich argumentieren, der Supermarkt habe die Lebensmittel doch weggeworfen und damit das Eigentum daran aufgegeben. Dann könne nicht von einer „fremden Sache“ die Rede sein, ein Diebstahl wäre ausgeschlossen. Allerdings sehen die meisten Juristen in solchen Fällen keine Eigentumsaufgabe. Der Supermarkt gebe nicht sein Eigentum auf, sondern wolle die Entsorgung sicherstellen.