Längst möglich

Der Vorstoß, Opfern von Straftaten die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu erleichtern, ist zu begrüßen. Doch lässt sich die Idee, sie nicht ein zweites Mal vor Gericht zu zwingen, viel einfacher erreichen.

Der Weg dazu ist seit Jahrzehnten in der Strafprozessordnung vorgesehen. Im Adhäsionsverfahren dürfen Strafgerichte auch Schadensersatz zusprechen. Sie tun es aber nur selten — wegen Überlastung, fehlender zivilrechtlicher Kompetenz oder weil die Betroffenen den Weg gar nicht kennen. Dieses Instrument sollte endlich gestärkt werden.

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BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
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