Länder: Mit NPD-Verbot rechter Szene das Wasser abgraben
Berlin (dpa) - Die Bundesländer halten das angestrebte NPD-Verbot für dringlich, um die rechtsextreme Szene zu schwächen und ihr den Geldhahn zuzudrehen.
„Ich finde, man kann keinem Steuerzahler erklären, dass wir solch eine Partei mit unseren Steuern finanzieren“, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Laut Bundestagsverwaltung hatte die Partei allein 2014 rund 1,4 Millionen Euro staatliche Parteienfinanzierung erhalten.
Als nicht hinnehmbar kritisierte auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dass die NPD noch immer von der staatlichen Parteienfinanzierung profitiert. „Rechtsstaatswidrige, ausländerfeindliche Propaganda wird also auch noch aus Steuermitteln finanziert - das ist ein unerträglicher Zustand“, sagte er der dpa. Ohne ein Verbot sei ein solcher „Missbrauch“ von Steuermitteln nicht zu verhindern.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger erklärte, ein Verbot könne der NPD endlich finanzielle Mittel und Agitationsmöglichkeiten entziehen. Ein Verbot werde den Rechtsextremismus langfristig schwächen. „Die Hetzer und Scharfmacher der NPD würden vom Platz fliegen“, sagte der SPD-Politiker. Dies bedeute weniger Hetze gegen Minderheiten, weniger Gewaltpropaganda und weniger Rassismus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember eine mündliche Verhandlung zum NPD-Verbotsantrag der Länder für März angekündigt. Vor mehr als zehn Jahren war ein erster Versuch, die Partei zu verbieten, gescheitert. Grund waren zahlreiche Vertrauensleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien.
Dieses Mal haben die Innenminister der 16 Bundesländer versichert, dass die beim Karlsruher Gericht eingereichten Dokumente nicht auf Aussagen von V-Leuten basieren. „Wir sind alle davon überzeugt, dass das ausreichen sollte für ein Verbot. Die Dokumente, die eingereicht worden sind, zeigen, dass die Partei außerhalb der Verfassung steht“, sagte Stahlknecht, der als einer der Initiatoren des neuen Verbotsantrags gilt.