Corona-Krise Länder fordern Soforthilfe auch für Lebensunterhalt Selbstständiger

Düsseldorf · In einem gemeinsamen Brief fordern die Bundesländer mehr Unterstützung für Solo-Selbstständige aus Corona-Hilfsprogrammen. Diese hätten in der Corona-Krise kein Einkommen mehr, könnten aber kaum betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen geltend machen.

 Das Soforthilfeprogramm wird nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern nur für betrieblich veranlasste Kosten ausgezahlt. Solo-Selbstständige haben aber kaum betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen, die sie geltend machen können.

Das Soforthilfeprogramm wird nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern nur für betrieblich veranlasste Kosten ausgezahlt. Solo-Selbstständige haben aber kaum betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen, die sie geltend machen können.

Foto: dpa/Martin Gerten

„Wir sind tagtäglich mit Hunderten von verzweifelten Zuschriften konfrontiert“, schreiben die Wirtschaftsminister von Bremen, Kristina Vogt (Linke), und Nordrhein-Westfalen, Andreas Pinkwart (FDP), als Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz.

Hintergrund ist das Problem vieler Künstler, freier Journalisten, Dozenten, Trainer oder anderer Solo-Selbstständigen. Diese hätten in der Corona-Krise kein Einkommen mehr, könnten aber kaum betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen geltend machen, heißt es in dem an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) adressierten Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Bislang gelte der Vorbehalt des Bundes, dass das Soforthilfeprogramm nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern nur für betrieblich veranlasste Kosten ausgezahlt werden dürfe.

Bei der Forderung nach pauschaler Hilfe bekommt Pinkwart nun Unterstützung bei seinem „Optionsmodell“, das er in der vergangenen Woche vorgestellt hatte. Nach seiner Vorstellung sollten Solo-Selbstständige wählen können, ob sie zur Sicherung ihrer Lebenshaltungskosten das Soforthilfeprogramm oder die Grundsicherung nutzen.

(dpa)
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