Kürzungen beim Denkmalschutz: Sparen an der Geschichte

Beim Denkmalschutz wird gekürzt. Das betrifft private Bauten und Ausgrabungsstätten.

Düsseldorf. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach von einer „kulturpolitischen Bankrotterklärung“. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz warnte, die NRW-Landesregierung nehme „billigend den zunehmenden Verfall und die Zerstörung zumeist unwiederbringlicher historischer Bausubstanz in Kauf“. Der Tourismus werde seine Ziel- und Ankerpunkte verlieren. Anlass der Warnungen: Bekannt gewordene Kürzungen im Bereich der Denkmalpflege.

Befürchtungen, die rot-grüne Landesregierung wolle sich aus dem Denkmalschutz zurückziehen, weist NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) jedoch zurück. Heimatvereine hatten beklagt, neben den bekanntgewordenen Kürzungsplänen (siehe Infokasten) erwäge Rot-Grün für 2014 eine Kürzung um weitere sechs Millionen Euro und 2015 den kompletten Ausstieg aus der privaten und kirchlichen Denkmalförderung.

Für 2014 gebe es noch keinen Haushaltsentwurf, betonte Groschek. Im Bereich der Denkmalpflege werde aber an die Umstellung auf Darlehen gedacht. Während Zuschüsse bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses bisher nicht zurückgezahlt müssen, soll es nach Plänen des Ministeriums ab 2014 für private und kirchliche Baudenkmäler künftig nur noch zinsvergünstigte Darlehen geben.

Heimatvereine kritisieren, dass es dann keine Anreize mehr gebe, privat in den Erhalt eines Denkmals, etwa einer kleinen Kapelle, einer Scheune oder eines alten Hauses zu investieren, wenn das Geld nur geliehen sei. Denkmäler drohten dann zu verfallen.

Für Bodendenkmäler sollen nach den Plänen des Bauministeriums wie bisher Zuschüsse gezahlt werden. Immer wieder kommt es bei Straßentieferlegungen oder U-Bahnbauten zu Funden, die historische Stadtgrundrisse freilegen. „Die Geschichte liegt im Boden“, sagen Bodendenkmalschützer. Die Funde sind teils spektakulär. Wie etwa der Mammutzahn, der im vergangenen Jahr bei Düsseldorfer U-Bahnbauarbeiten gefunden wurde.

Doch im Bereich der Bodendenkmäler gibt es neben der aktuellen Mittelkürzungsdebatte noch ein weiteres Problem. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte 2011 entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für die bis dahin geübte Praxis gebe, dass private Projektträger die Kosten für die von ihnen veranlassten Eingriffe in die Denkmäler übernehmen müssten.

Seither ist es Sache der für die Bodendenkmalpflege zuständigen Landschaftsverbände, die Kosten für die Sicherung der Bodendenkmäler zu übernehmen. Konkret: Der Landschaftsverband hat auch bei privaten Bauvorhaben die Kosten für wissenschaftliche Ausgrabungen und Bergungen eines von einem Vorhaben betroffenen Bodendenkmals zu tragen. Nach Schätzungen kostet das jährlich mindestens 40 Millionen Euro, die über eine Verbandsumlage durch die Kommunen zu tragen wären.

Um diese Folgen des Richterspruchs wieder rückgängig zu machen und wieder die Privatunternehmer in die Pflicht zu nehmen, ist derzeit ein rot-grüner Gesetzentwurf zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Gesetzgebungsverfahren.

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