Entscheidung nicht anfechtbar Künast mit Klage gegen mehrdeutiges Zitat erfolgreich

Frankfurt/Main · Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einen juristischen Erfolg mit einer Unterlassungsklage gegen ein Facebook-Posting errungen.

 Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hat erfolgreich gegen ein Zitat auf Facebook beim Oberlandesgericht geklagt.

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hat erfolgreich gegen ein Zitat auf Facebook beim Oberlandesgericht geklagt.

Foto: dpa/Soeren Stache

In der nicht anfechtbaren Entscheidung des OLG hieß es, der beklagte Verfasser des Postings habe den Eindruck erweckt, dass er die Klägerin wörtlich zitiere (Az 16 U9/20). Zuvor hatte bereits das Landgericht den Verfasser verurteilt, zu unterlassen, durch diese Darstellung den Eindruck zu erwecken, dass Künast wörtlich den angegebenen Text gesagt habe.

In der Werbeanzeige in Form eines sogenannten SharePic hieß es in dem Zitat: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz o. k. Ist mal gut jetzt.“

Die Darstellung beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, hieß es in dem Gerichtsbeschluss, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Der Eindruck, es handele sich um ein Zitat, sei tatsächlich unzutreffend. Mit einem Zitat werde nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet.

Eine unrichtige Wiedergabe liege bereits dann vor, wenn der Eindruck erweckt werde, der Zitierte habe sich eindeutig in einem bestimmten Sinn geäußert, obwohl mehrere Interpretationen möglich seien. Es sei nicht kenntlich gemacht worden, dass es sich hier nur um eine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handele.

Künast nannte die Entscheidung des OLG „ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen Hasskommentare und Desinformation“. Falschzitate seien eines der Hauptinstrumente, mit denen der organisierte Rechtsextremismus Hass und Hetze gegen politische Gegner und die Demokratie schüre. „Einmal in der Welt lassen sie sich nur schwer wieder einfangen.“ Die Frankfurter Entscheidung werde „jetzt weit über meinen konkreten Fall Wirkung entfalten“.

(dpa)
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