Koffer-Fund: Warum die Polizei nicht per Foto fahnden darf

Mysteriöser Koffer am Airport: Ermittler wollen die öffentliche Suche gerichtlich durchsetzen.

Düsseldorf. Wem gehörte der Koffer? Wer stellte ihn im Düsseldorfer Flughafenterminal ab und sorgte damit für ein Riesenchaos? Die Fragen könnten vielleicht ganz einfach beantwortet werden — wenn man die vorhandenen Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera veröffentlichte. Doch das geschieht bisher nicht. Warum?

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die von den Ermittlern beantragte Foto-Fahndung abgelehnt. Dazu muss man wissen: Eine solche Foto-Fahndung muss durch richterlichen Beschluss erlaubt werden. Nach der entsprechenden Vorschrift — § 131 b der Strafprozessordnung — ist „die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten“ zulässig, wenn dieser „einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist“.

Weil aber nur ein Koffer mit Mehl und Zimt abgestellt wurde, „gebe es keine ausreichenden Verdachtsmomente für das Vorliegen einer erheblichen Straftat, die eine Öffentlichkeitsfahndung rechtfertigen könnten“, begründete ein Sprecher des Amtsgerichts vor ein paar Tagen den ablehnenden Beschluss.

Seit gestern liegt die schriftliche Begründung auch der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor, die nun umgehend Beschwerde beim Landgericht einlegen will. Mit einer Entscheidung sei binnen einiger Tage zu rechnen, sagt Ralf Herrenbrück, Sprecher der Staatsanwaltschaft, der die erstinstanzliche richterliche Entscheidung nicht teilen kann.

Selbstverständlich gebe es den Verdacht auf eine Straftat. So werde nach § 29 Absatz 6 des Betäubungsmittelgesetzes auch derjenige bestraft, der mit Stoffen handelt, die zwar keine Betäubungsmittel sind, die aber als solche ausgegeben werden. Auch komme der § 145 d des Strafgesetzbuchs in Frage: Vortäuschen einer Straftat — wenn nämlich gerade bezweckt war, die Furcht vor einer Bombenexplosion zu schüren.

Nach den Vorschriften sind mehrjährige Strafen angedroht. Für Oberstaatsanwalt Herrenbrück kommt es bei der Frage, ob ein Richter die Foto-Fahndung freigibt, nicht nur auf den abstrakten Strafrahmen, sondern auch auf die Schadensfolgen an — und die gehen hier wegen der zahlreichen ausgefallenen Flüge in die Millionen.

Dass ein Richter eine Foto-Fahndung erlauben muss, ist vernünftig. Schließlich sind Persönlichkeitsrechte des auf den Fotos Abgebildeten betroffen. Doch andere Richter gehen ganz anders mit dieser Freigabe um: So hatte im Sommer ein Mann aus einer Krefelder Straßenbahn einen Feuerlöscher gestohlen.

Sogar in diesem eher lapidaren Fall erlaubte ein Richter der Polizei, mit einem Foto des von einer Überwachungskamera aufgenommenen Täters nach diesem zu fahnden.

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