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Bundesnachrichtendienst Koalition will BND-Spionage unter Freunden Riegel vorschieben

Berlin (dpa) - Die Koalition will dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Überwachung europäischer Institutionen und Regierungen weitgehend untersagen. Das Ausspähen europäischer Bürger soll auf Fälle etwa von Terrorverdacht beschränkt werden.

Bundesnachrichtendienst: Koalition will BND-Spionage unter Freunden Riegel vorschieben
Foto: dpa

Die parlamentarische Kontrolle des BND soll zudem deutlich gestärkt werden. Das sieht eine Grundsatzeinigung der Fachpolitiker von Union und SPD für eine BND-Reform vor.

Zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle solle ein ständiger Bevollmächtigter eingesetzt werden, sagte der Vizevorsitzende des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr), Clemens Binninger (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. Der Beauftragte werde Akten einsehen und BND-Mitarbeiter befragen können und arbeite im Auftrag des geheim tagenden PKGr und nicht öffentlich. Der Beauftragte solle bis zu 20 Mitarbeiter haben und so die Kontrolle auf ein neues Niveau heben. Nach dpa-Informationen kommt für das Amt etwa ein Bundesanwalt infrage.

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka sagte der dpa: „Jetzt geht es darum, den Satz der Kanzlerin „Ausspähen unter Freunden - das geht gar nicht“ in ein Gesetz zu übersetzen.“ Kernziele seien ein besserer Schutz von EU-Bürgern und ein Verbot von Wirtschaftsspionage. Das RBB-Inforadio hatte zuerst über die Einigung berichtet.

Über Jahre soll der BND nicht nur dem US-Geheimdienst NSA geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Der Auslandsgeheimdienst soll auch selbst Spionage unter Freunden betrieben und laut RBB etwa Frankreichs Außenminister Laurent Fabius und den deutschen Diplomaten Hansjörg Haber abgehört haben.

Binninger und Lischka räumten ein, dass es noch Abstimmungsbedarf gebe. Die Funktionsfähigkeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes dürfe nicht gefährdet werden, sagte Binninger. Die Präzisierung sei auch im Interesse des BND. Man werde per Gesetz klarstellen, „wer nicht überwacht werden darf“. Lischka betonte, klare Vorgaben könnten den BND bei der Abwehr von Terrorismus, Organisierter Kriminalität und illegalem Waffenhandel stärken.

Größere Spionageaktionen sollen laut Lischka künftig durch den BND-Präsidenten angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden. „Wir wollen, dass solche Maßnahmen anders als bisher nicht in einer Unterabteilung Technik entschieden werden, sondern von der BND-Spitze“, ergänzte Binninger.

Eine vorherige Genehmigung von Abhöraktionen in Europa etwa zur Terrorabwehr durch die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags soll es nicht geben. Das sei bei der oft großen Zahl von Suchbegriffen wie Telefonnummern oder Mailadressen nicht möglich, erklärte der Politiker. Vielmehr sollten die Aktionen nachträglich etwa anhand von Akten und Datenbanken kontrolliert werden. Binninger sagte, offen sei, ob dies durch das PKGr oder die G10-Kommission des Bundestags erfolge, die bei Deutschen jede Abhörmaßnahme genehmigen muss.

Lischka sagte: „Wir wollen nicht, dass EU-Bürger grundlos ins Visier der Telekommunikationsüberwachung kommen.“ Das könne beispielgebend auch für strengere Regeln in anderen Staaten sein. Die Reformpläne sollten möglichst im kommenden Sommer den Bundestag passieren.

Der PKGr-Vorsitzende André Hahn (Linke) kritisierte in der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Es ist eigentlich schlimm, dass man Selbstverständlichkeiten in ein Gesetz schreiben muss - wie zum Beispiel, dass man europäische Nachbarn und Verbündete nicht ausspioniert.“ Der Grünen-Innenexperte Hans-Christian Ströbele forderte: „Ein „Geheimdienstbeauftragter“ darf die Aufklärung durch die Abgeordneten nicht ersetzten, sondern muss ihnen zur Seite stehen und verantwortlich sein.“

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