Gesetzentwurf Koalition legt beim Schutz für Stalking-Opfer nach

Union und SPD schließen Lücken im Gesetzentwurf. Der Bundestag soll am Donnerstag entscheiden.

Gesetzentwurf: Koalition legt beim Schutz für Stalking-Opfer nach
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Berlin. Die große Koalition hat sich nach Informationen unserer Redaktion auf weitere Verbesserungen beim Schutz gegen Stalking geeinigt. Demnach soll im bereits vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal klargestellt werden, dass künftig auch Drohungen gegen Angehörige von Opfern erfasst werden. Das sieht ein entsprechender Änderungsantrag der Faktionen von Union und SPD vor.

Darüber hinaus soll eine Art Generalklausel in den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingefügt werden, damit auch derjenige künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden kann, der zum Beispiel unrichtige Todes-oder Heiratsanzeigen aufgibt, Manipulationen in den sozialen Netzwerken vornimmt oder Ekel erregende Sachen wie tote Tiere dem Opfer vor die Tür legt . Im Gesetzentwurf fallen solche Delikte dann unter den Passus "andere vergleichbare Handlung".

Der Rechtsexperte der SPD, Dirk Wiese, sagte unserer Redaktion: "Damit schließen wir die letzten Lücken im Gesetzentwurf." Der Opferschutz beim Stalking werde noch einmal gestärkt. "Das war uns wichtig", so Wiese. Das Vorhaben werde voraussichtlich am Donnerstag endgültig vom Bundestag beschlossen. Nach dem bereits vom Kabinett auf den Weg gebrachten Entwurf müssen Opfer nicht länger nachweisen, dass ihnen durch den Stalker eine Änderung der Lebensumstände wie etwa ein Umzug aufgezwungen wurde. Künftig reicht, dass der Täter die Lebensgestaltung des Betroffenen schwerwiegend beeinträchtigt.

Außerdem werden Verfahren oft eingestellt, der Staatsanwalt verweist dann auf den Weg der Privatklage. Solche Verfahrenseinstellungen sollen künftig nicht mehr möglich sein. Stalking ist seit 2007 strafbar. Der Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ändert sich durch die Gesetzespläne nicht. Experten zufolge werden zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland mindestens einmal im Leben gestalkt. Laut der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" sind rund 80 Prozent der Betroffenen Frauen, etwa 80 Prozent der Täter sind Männer.

In rund der Hälfte aller Fälle hätten Opfer und Stalker vorher eine Beziehung gehabt. Jahr für Jahr werden etwa 20.000 Fälle in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Die Dunkelziffer liegt nach Überzeugung von Beratungsstellen und Verbänden aber weit höher.

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