Corona-Pandemie Kanzleramt will Lockdown bis 14. März verlängern

Berlin · Einige Besonderheiten sieht ein Entwurf aber vor: Die Länder sollen selbst über Öffnung von Kitas und Schulen entscheiden. Für Friseure soll es frühere Öffnungsoptionen geben.

 Ein neuer Entwurf sieht vor den Lockdown bis zum 14. März zu verlängern.

Ein neuer Entwurf sieht vor den Lockdown bis zum 14. März zu verlängern.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Bundeskanzleramt will den Corona-Lockdown bis zum 14. März verlängern. Dies geht aus einer aktualisierten Beschlussvorlage für die Beratungen mit den Ländern am Mittwochnachmittag hervor, die AFP vorliegt. Friseure sollen unter Auflagen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen, für die Öffnung des Einzelhandels wird noch kein Datum genannt. Über die Öffnung von Schulen und Kitas sollen die Länder "im Rahmen ihrer Kultushoheit" selbst entscheiden, heißt es in der Vorlage.

Bei der Öffnung von Schulen und Kitas gehe es um eine "schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung". Die Länder sollten dabei "gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren", schreibt das Kanzleramt in der Vorlage, die auf Mittwoch 07.40 Uhr datiert ist.

Unklar bleibt in der Vorlage, ob sich Bund und Länder auf einen Stufenplan über weitere Öffnungsschritte einigen. Die Vorlage nennt zwei Optionen: Die erste Option sieht vor, dass Bund und Länder am 10. März über weitere Öffnungsschritte entscheiden.

Die zweite Option ist, dass sich Bund und Länder jetzt schon darauf einigen, den nächsten Öffnungsschritt automatisch bei einer "stabilen deutschlandweiten Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner" erfolgen zu lassen.

Dieser nächste Öffnungsschritt sollte dann "die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe".

Die Öffnung von Friseurbetrieben zum 1. März wird begründet mit der "Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene". Es seien "erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen".

Das Kanzleramt begründete seine Forderung nach der Verlängerung unter anderem mit der Ausbreitung neuer hoch ansteckender Virusvarianten. Die Ausbreitung dieser Mutanten erfordere "erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken", heißt es in der Vorlage.

Deshalb müssten die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. "Der Grundsatz 'Wir bleiben zuhause' bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben", heißt es in der Vorlage.

(AFP )
Meistgelesen
Neueste Artikel
BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
Endlich Tempo
Bund und Länder wollen „beschleunigen“Endlich Tempo
Zum Thema
Aus dem Ressort