Umstrittenes Pflanzengift Juristen halten nationales Glyphosat-Verbot für möglich

Berlin (dpa) - Ein nationales Verbot des umstrittenen Unkrautgifts Glyphosat ist nach Einschätzung von Bundestags-Juristen unter strengen Voraussetzungen möglich.

Umstrittenes Pflanzengift: Juristen halten nationales Glyphosat-Verbot für möglich
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Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf ein Gutachten des Europa-Referats des Bundestags im Auftrag der Grünen-Fraktion. Gemäß der Pflanzenschutz-Verordnung könnten „spezifische nationale Verwendungsbedingungen und deren Konsequenzen, beispielsweise für die Biodiversität, in die Prüfung einbezogen werden, welche der Zulassung des Pflanzenschutzmittels möglicherweise entgegenstehen oder bestimmte Auflagen erfordern“, heißt es in dem Gutachten.

Unter diesen Voraussetzungen „sind nationale Zulassungen unter Auflagen oder ein nationales Verbot von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoff auf Unionsebene genehmigt worden ist, möglich“.

Die Frage, ob konkrete Voraussetzungen für ein Verbot existieren, wollten die Gutachter dem Bericht zufolge aber nicht abschließend beantworten. Die EU-Kommission hatte am Dienstag entschieden, Glyphosat in den EU-Ländern für weitere fünf Jahre zuzulassen. Sie folgte damit der Empfehlung von Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten vor zwei Wochen. Ohne den Beschluss wäre die Lizenz am Freitag ausgelaufen.

Im Bundestag regt sich jedoch Widerstand gegen die Entscheidung. SPD, Grüne, Linke und AfD fordern einen Ausstieg aus der Anwendung des Unkrautgifts in Deutschland. Der Unkrautvernichter gilt jedoch als sehr wirksam und preiswert. Er wird weltweit in der Landwirtschaft genutzt, um die Ernteerträge zu erhöhen.

Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation hatte das Herbizid im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen eingestuft. Wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) sehen allerdings auch die Chemikalienagentur Echa und das Bundesinstitut für Risikobewertung keine ausreichenden Belege für eine solche Gefährdung.

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