Bundesinnenministerium : Jeder zweite Asylsuchende in Deutschland ohne Papiere
Berlin Gut die Hälfte der erwachsenen Asylsuchenden hat im vergangenen Jahr keine Dokumente vorgelegt, die Herkunft, Namen und Geburtsdatum zweifelsfrei belegen.
„Im Jahr 2020 lag der Anteil der Asylerstantragstellenden ab 18 Jahren ohne Identitätspapiere bei 51,8 Prozent“, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Im Jahr zuvor waren rund 49 Prozent der erwachsenen Antragsteller ohne Papiere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorstellig geworden. Im Jahr 2017 - dem ersten, für das im Bamf eine Statistik zur Vorlage von Identitätspapieren erstellt wurde - hatten knapp 61 Prozent aller Asylsuchenden im Alter ab 18 Jahren keine Dokumente dabei gehabt.
In einer früheren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hatte die Bundesregierung verschiedene mögliche Gründe für das Fehlen von Identitätspapieren genannt: etwa Probleme im Meldewesen des Herkunftslandes, der Verlust von Dokumenten auf der Flucht, das Einkassieren der Papiere durch Schleuser. Ein Teil der Antragsteller entledige sich zudem bewusst seiner Papiere - teilweise auf Anraten von Schleusern, „um vermeintlich hierdurch die Chancen im Asylverfahren zu erhöhen“.
Die große Zahl von Asylantragstellern ohne Papiere stelle die Behörden vor große Herausforderungen, sagte Teuteberg. Schließlich sei das Asylsystem gedacht „für Menschen, die Schutz vor politischer Verfolgung benötigen“.
Das Bamf hat 2020 nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 190 608 Identitätsdokumente von Asylsuchenden auf ihre Echtheit hin geprüft. Auf die Frage, wie viele Antragsteller mit gefälschten Dokumenten im vergangenen Jahr Asyl beantragt haben, teilte die Regierung mit, 4488 Dokumente seien von der Prüfstelle des Bamf beanstandet worden. Das entspricht einem Anteil von 2,36 Prozent. Allerdings wies das Innenministerium darauf hin, dass zum Teil mehrere Dokumente eines Antragstellers geprüft werden. Rückschlüsse auf die genaue Zahl derjenigen, die falsche Papiere vorlegen, kann man aus dieser Prozentzahl daher nicht ziehen.