Gesetzes-Offensive : Impfpflicht gegen Masern beschlossen - Das hat Spahn außerdem geplant
Berlin Kaum ein anderes Kabinettsmitglied hat schon so viele Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht wie Gesundheitsminister Jens Spahn.
Am Mittwoch holte der CDU-Politiker gleich zu einem dreifachen Schlag aus: Die Bundesregierung beschloss die Einführung der Impfpflicht bei Masern, eine Reform des Arznei-Versandhandels sowie Maßnahmen für eine größere Eigenständigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Die Vorlagen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick:
Warum eine Impfpflicht?
„Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen“, erklärte Spahn. Im Jahr 2017 waren nur etwa 93 Prozent der Schulanfänger durch eine zweite und damit entscheidende Impfung gegen Masern geschützt. Eine wirksame Verhinderung der Ansteckungsgefahr ist aber erst bei einer Impfquote von 95 Prozent gegeben. In diesem Jahr wurden in Deutschland bereits mehr als 400 Masernfälle gemeldet. Daher brauche es „weiterführende Maßnahmen“, heißt es im Gesetzentwurf. Spahn wies darauf hin, dass Kleinkinder unter einem Jahr nicht geimpft werden könnten. Umso mehr komme es darauf an, dass alle anderen geimpft seien, um eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden.
Was ist konkret geplant?
Vor der Aufnahme in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen muss ein Nachweis der Masern-Impfung erbracht werden. Das kann der Impfausweis sein, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei schon erlittener Krankheit ein ärztliches Attest. Vor 1970 Geborene sind generell von der Impfpflicht ausgenommen. Ansonsten müssen auch Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten wollen, den Impfschutz nachweisen. Kinder, die dort schon betreut werden, sowie das bereits tätige Personal müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Bewohner und Personal in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften unterliegen ebenfalls dieser Impfpflicht.