Im NSU-Prozess Kritik an Zeugentreffen unter Polizeischutz

München (dpa) - Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess wollen wissen, warum der Angeklagte Holger G. im Zeugenschutzprogramm und in Begleitung von Polizeibeamten Zeugen getroffen hat.

Eine 33 Jahre alte Friseurin aus Hannover hatte in der Verhandlung angegeben, G. gemeinsam mit ihrem Ehemann im Sommer dieses Jahres getroffen zu haben. Sie räumte ein, G. eine Krankenkassenkarte verkauft zu haben. Diese soll G. an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe weitergereicht haben. In der Verhandlung gab sich die Zeugin wortkarg und verstrickte sich in Widersprüche.

„Der Zeugenschutz ermöglicht ein unüberwachtes Treffen zwischen dem Angeklagten und den Zeugen, die ihn in dieser Hauptverhandlung überführen sollen“, kritisierte Rechtsanwalt Thomas Bliwier. Er forderte in einem Antrag, den Vorgang aufzuklären. Zahlreiche andere Nebenklagevertreter schlossen sich an. Die Bundesanwaltschaft betonte, ein Angeklagter in Freiheit dürfe sich treffen, mit wem er wolle.

Dem Terror-Trio „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) wird die Ermordung von neun türkisch- und griechischstämmigen Einwanderern und einer deutschen Polizistin zwischen 2000 und 2007 zur Last gelegt. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios.

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