Abmahnung für Jens Maier : Höcke darf vorerst in der AfD bleiben
Berlin (dpa) - Der Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke muss vorerst nicht mit seinem Ausschluss aus der AfD rechnen. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Bundespartei erfuhr, hat das Thüringer Landesschiedsgericht in seiner Verhandlung keine parteischädigenden Verfehlungen Höckes festgestellt.
Die Parteispitze hatte sich im vergangenen Februar dafür ausgesprochen, Höckes Mitgliedschaft wegen seiner umstrittenen Dresdner Rede vom 17. Januar 2017 zu beenden. Ein schriftliches Urteil liege allerdings noch nicht vor, hieß es.
Das bestätigte auch der AfD-Landtagsfraktionschef in Sachsen-Anhalt, André Poggenburg. „Das Urteil liegt noch nicht vor, aber es ist sicherlich davon auszugehen, dass es so ausgehen wird“, sagte er unter Berufung auf Teilnehmer der Anhörung vom Donnerstag. „Das Parteiausschlussverfahren ist in diesem Fall ein völlig unverhältnismäßiges Instrument“, fügte er hinzu. Dies habe sich während der Anhörung auch bestätigt.
Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion betonte, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Fraktionssprecher Torben Braga erklärte, er habe von einem Mitglied des Landesschiedsgerichts die Auskunft erhalten, „dass frühestens gegen Mitte/Ende Februar mit einer Entscheidung zu rechnen ist“.
Der alte Bundesvorstand unter der früheren AfD-Chefin Frauke Petry hatte seinen Antrag sowohl mit Höckes Ruf nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“ begründet als auch mit seiner Kritik an angeblichen Karrieristen in der Partei.
Mit Alexander Gauland und Jörg Meuthen stehen seit Anfang Dezember allerdings zwei Männer an der Parteispitze, die Höcke unterstützen. Sie hatten damals gegen den Antrag auf Parteiausschluss gestimmt. Ob sich im neuen Vorstand eine Mehrheit dafür finden wird, den Fall noch vor das Bundesschiedsgericht zu tragen, ist ungewiss.