Prozess im Heimatland Hessen schiebt Terrorverdächtigen nach Tunesien ab

Wiesbaden/Tunis (dpa) - Nach monatelangem juristischen Tauziehen hat Hessen den Terrorverdächtigen Haikel S. nach Tunesien abgeschoben. Bundespolizisten übergaben den als islamistischen Gefährder eingestuften Mann den tunesischen Behörden, wie Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) mitteilte.

Prozess im Heimatland: Hessen schiebt Terrorverdächtigen nach Tunesien ab
Foto: dpa

In seinem Heimatland soll er nun vor Gericht gestellt werden. „Eine faire Verhandlung für S. ist garantiert und die tunesische Rechtssprechung garantiert, dass es keine Folter oder Menschenrechtsverletzungen geben wird“, sagte Justizsprecher Sofiane Selliti der Deutschen Presse-Agentur in Tunis. Seinen Angaben zufolge hatte das tunesische Justizministerium einen Antrag auf Auslieferung gestellt.

Die deutschen Ermittler werfen Haikel S. vor, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Die deshalb verhängte Untersuchungshaft hatte der Bundesgerichtshof im August 2017 aufgehoben. Haikel S. kam daraufhin aber nicht auf freien Fuß, sondern auf Antrag der Frankfurter Ausländerbehörde in Abschiebehaft.

Auch in seinem Heimatland steht der 37-Jährige unter Terrorverdacht. Er soll 2015 am Anschlag auf das Bardo-Museum in der Hauptstadt Tunis mit mehreren Toten beteiligt gewesen sein. Im Februar 2017 war er bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen festgenommen worden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete die Abschiebung von Haikel S. als einen Erfolg, an dem auch sein Ministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium Anteil hätten. Er sagte: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie, und wir haben das Recht auf unserer Seite, wenn wir islamistische Gefährder ausweisen.“

Seehofer sprach sich dafür aus, auch einen früheren Leibwächter von Terrorchef Osama bin Laden abzuschieben. „Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen, auch in diesem Fall“, sagte er. Es geht um den in Bochum lebenden Tunesier Sami A. Bislang galt für den Extremisten ein Abschiebungsverbot wegen drohender Folter in seinem Heimatland.

Haikel S. war bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen, um sich gegen seine Abschiebung zu wehren. Die Karlsruher Richter lehnten seine Beschwerde am Montag jedoch mit der Begründung ab, ihm drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe. Auch in Straßburg scheiterte der Gefährder noch am selben Tag mit seinem Eilantrag, doch noch einen Abschiebestopp zu erwirken.

„Es waren politische Entscheidungen und keine rechtsstaatlichen“, sagte die Anwältin von Haikel S. über die Karlsruher Richter. „Selbst wenn (von tunesischer Seite) zugesichert wird, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird, ist das keine Garantie. Das kann sich schnell ändern, wenn sich die politische Situation in dem Land ändert.“ Die Anwältin hatte am Mittwochmorgen keinen Kontakt mehr zu Haikel S. „Er darf mich nicht anrufen. Das wurde ihm bei den Abschiebeversuchen der letzten Male auch verboten“, sagte sie der dpa.

Das Bundesverfassungsgericht wie auch schon zuvor die höchsten deutschen Verwaltungsrichter hatten in ihren Entscheidungen auf ein seit Jahren bestehendes Moratorium in Tunesien verwiesen, nach dem eine drohende Todesstrafe nicht vollstreckt, sondern in eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe umgewandelt wird.

Bereits im Juli 2017 war eine geplante Abschiebung von S. nach einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt in letzter Minute gestoppt worden. Er saß da bereits im startbereiten Flugzeug.

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