Ermittlungen laufen Haftbefehl zu Chemnitzer Totschlag im Netz

Chemnitz/Dresden/Berlin (dpa) - Sachsen kommt wegen der Vorkommnisse in Chemnitz nicht aus den Schlagzeilen.

Ermittlungen laufen: Haftbefehl zu Chemnitzer Totschlag im Netz
Foto: dpa

Während die Polizei nach der tödlichen Messerattacke vom Sonntag zweimal hintereinander das Ausmaß von Protesten falsch einschätzte, ist nun auch ein Dokument im Netz verbreitet worden, das gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist: der Haftbefehl für einen der mutmaßlichen Täter. Die Staatsanwaltschaft Dresden will nun wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermitteln.

Zunächst war unklar, wie das Schriftstück in Internet gelangte und ob es tatsächlich eine Ablichtung des Originals ist. Auf die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden wirkte es „dem ersten Anschein nach authentisch“. Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden sagte: „Wir gehen davon aus, dass es echt ist.“ Im Netz verbreitet wurde der teilweise geschwärzte Haftbefehl unter anderem auf Internetseiten der rechtspopulistische Gruppe Pro Chemnitz, einem Kreisverband der AfD sowie des Pegida-Gründers Lutz Bachmann.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz teilte mit, dass im Fall der tödlichen Messerattacke einer der beiden Tatverdächtigen mehrfach vorbestraft ist. Die Behörde wollte aber nicht bekanntgeben, ob es sich dabei um den 22 Jahre alten Iraker - den das im Internet veröffentlichte Dokument betrifft - oder den 23-jährigen Syrer handelt. Der betreffende Mann stehe unter Bewährung, hieß es nur.

Gegen den Syrer und den Iraker war am Montag Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags ergangen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht zum Sonntag am Rande des Chemnitzer Stadtfestes einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben. Nach der Tat zogen rechte Demonstranten durch die Stadt, einige attackierten Ausländer. Am Montagabend waren bei Protesten rechter und linker Demonstranten nach Angaben der Polizei in Chemnitz 20 Menschen verletzt worden.

Neben der eigentlichen Weitergabe eines Haftbefehls ist auch die Veröffentlichung im Internet strafbar, wie der Eichstätter Professor für Medienrecht, Ernst Fricke, der dpa sagte. Eine derartige Veröffentlichung sei eine verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches und werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Falls zudem Dienstgeheimnisse verletzt wurden, können die möglichen Strafen sogar noch höher ausfallen.

Ein Haftbefehl wird an alle Beteiligten des Verfahrens ausgereicht - etwa an die Verteidiger, die Justizvollzugsanstalt, die mit der Verlegung in die Haft beauftragte Polizeidienststelle und im Chemnitzer Fall an die Dolmetscher. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden schloss aber aus, dass ein Polizist ohne weiteres an das elektronische Datensystem der sächsischen Justiz herankommt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte die Veröffentlichung „vollkommen inakzeptabel“. Es dürfe nicht sein, dass persönliche Daten und die Vorgehensweise der Behörden der Öffentlichkeit auf diese Art und Weise bekannt würden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte: „Das ist verwerflich und das ist strafbewehrt, was da passiert ist.“ Die Ermittlungen liefen, „und wir werden versuchen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“.

Das sächsische Landeskriminalamt und die Polizei Chemnitz gründeten nach den Vorfällen eine gemeinsame Ermittlungsgruppe namens „C-entrum“. Obendrein erhält die Chemnitzer Polizei nach eigenen Angaben bereits am Donnerstag beim Bürgerdialog „Sachsengespräch“ mit Kretschmer und einer gleichzeitigen Demonstration von Pro Chemnitz auswärtige Unterstützung. Neben Beamten der Bundespolizei reisen demnach auch Kräfte der Bereitschaftspolizeien Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Berlin, Hessen und Thüringen an. Zahlen wollte die Polizei aus einsatztaktischen Gründen nicht bekanntgeben. Nach den Demonstrationen am Montag war die Polizei dafür kritisiert worden, zu wenige Einsatzkräfte vor Ort gehabt zu haben.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein, verurteilte die rechtsextremen Attacken scharf. „Zu sehen, was in Sachsen passiert ist, ist wirklich schockierend“, sagte Said in Genf. Angriffe auf Ausländer seien inakzeptabel. „Es hat nichts mit Mut zu tun, sich auf ungeschützte Menschen zu stürzen.“

Die Grünen forderten, die Hintergründe der von fremdenfeindlichen Übergriffen begleiteten Proteste im Innenausschuss des Bundestags aufzuklären. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), lud einem Bericht der Funke-Mediengruppe zufolge alle ostdeutschen Ausländer- und Integrationsbeauftragten zu einem Treffen am 24. September ein. Themen sollten der „wachsende Rechtspopulismus“ und die Frage sein, welche Maßnahmen in Ostdeutschland gegen Fremdenhass nötig seien.

Die Vorfälle waren am Mittwoch auch Thema im Bundeskabinett. „Sie können sicher sein, dass die gesamte Bundesregierung sich der Ernsthaftigkeit dieses Themas bewusst ist“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bereits am Dienstag mit Kretschmer und der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) über die Lage in der Stadt gesprochen, wie Demmer erklärte.

Eine Mehrheit der Deutschen erkennt einer Umfrage zufolge eine Gefahr für die Demokratie angesichts der ausländerfeindlichen Attacken. In einer Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Civey für das Internetportal „t-online.de“ bewerteten 57 Prozent der Befragten die Krawalle als bedrohlich. Für 40 Prozent sind die Vorfälle kein Grund zur Sorge. Vor allem die Anhänger der AfD messen den Geschehnissen demnach keine große Bedeutung bei: Aus dieser Gruppe gaben 90 Prozent der Befragten an, es bestehe keine Gefahr für die Demokratie.

Die AfD und das ausländerfeindliche Bündnis Pegida kündigten für Samstag eine weitere Demonstration in Chemnitz an. Insgesamt sind nach Angaben der Stadt von Donnerstag bis Sonntag inzwischen sechs Demonstrationen angemeldet.

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