Hälfte der Länder will NPD-Verbotsantrag noch prüfen

Berlin (dpa) - Unter den Bundesländern gehen die Meinungen darüber auseinander, ob die Beweise für ein NPD-Verbot schon ausreichen. Etwa die Hälfte der Länder spricht sich dafür aus, die Erfolgsausschichten erst noch genau zu prüfen, bevor über ein neues Verfahren entschieden wird.

Dagegen machen vor allem die ostdeutschen Bundesländer, Bayern und Rheinland-Pfalz Druck, möglichst schnell einen Verbotsantrag einzuleiten. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Mindestens vier Bundesländer - Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg - haben ihre Vertrauensleute („V-Leute“) des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung bereits „abgeschaltet“. 2003 war ein erstes Verbotsverfahren an der Frage der V-Leute gescheitert. Einen Verbotsantrag beim Verfassungsgericht einreichen können die Bundesregierung, der Bundestag und eben auch die Länder über den Bundesrat. An diesem Donnerstag treffen sich die Innenminister zu einer Sonderkonferenz in Berlin, um über ihr weiteres Vorgehen zu beraten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN (SPD/CDU) gehört zu den beharrlichsten Befürwortern eines neues NPD-Verbotsverfahrens. Seit 2006 sitzt die NPD im Schweriner Landtag. Innenminister Lorenz Caffier (CDU), derzeit Chef der Innenministerkonferenz, hatte schon 2008 ein umfangreiches Dossier mit prozessrelevanten Daten für ein Verbotsverfahren vorgelegt, bei denen sich die Ermittler nicht auf Informationen von V-Leuten stützten. Caffier will zwar an geheimen Spitzeln aus der Szene festhalten, dafür aber nicht Personen aus den unmittelbaren Führungsgremien nutzen.

RHEINLAND-PFALZ (SPD/Grüne) ist für ein NPD-Verbotsverfahren. Dort gibt es nach Angaben des Innenministeriums keine V-Leute mehr in der NPD-Führung. Auch BAYERN (CSU/FDP) mit seinem Regierungschef Horst Seehofer dringt auf ein neues Verfahren. BREMEN (SPD/Grüne) spricht sich ebenfalls seit langem für einen neuen Anlauf aus.

Auch THÜRINGEN (CDU/SPD) ist für ein neues Verfahren. Nach Angaben von Innenminister Jörg Geibert (CDU) sind dort keine V-Leute mehr in NPD-Führungspositionen aktiv. Ähnlich ist es im benachbarten SACHSEN (CDU/FDP), wo die NPD im Landtag sitzt. „Wir müssen alles tun, um die Aktivitäten der NPD zu unterbinden“, sagt Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU). Nach Angaben des Innenministeriums hat Sachsen keine V-Leute in der NPD-Führung mehr.

SACHSEN-ANHALT (CDU/SPD): Auf Drängen von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) wurde eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gegründet, um die Chancen eines NPD-Verbotsverfahrens zu prüfen. Ministerpräsident Reiner Haselhoff (CDU) hatte betont, für ihn stehe „unabdingbar“ der Weg nach Karlsruhe fest. HAMBURG (SPD) unterstützt einen neuen Anlauf und hatte dazu bereits eine Initiative gestartet.

BERLIN (SPD/CDU) macht sich schon länger für ein rechtssicheres NPD-Verbotsverfahren stark. Innensenator Frank Henkel (CDU) will dazu auf V-Leute in der NPD-Führung verzichten. In BADEN-WÜRTTEMBERG (Grüne/SPD) befürwortet Innenminister Reinhold Gall (SPD) ein NPD-Verbotsverfahren, wenn es hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das Land hat bereits alle V-Leute in der NPD-Führung ruhiggestellt.

NIEDERSACHSENS (CDU/FDP) Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ist dafür, nach der Materialsammlung im Herbst zu bewerten, ob ein Verbotsverfahren möglich ist. Er ist bereit, auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten. In SCHLESWIG-HOLSTEIN (CDU/FDP) sagt Innenminister Klaus Schlie (CDU): „Über die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens kann sinnvoll erst entschieden werden, wenn die entsprechende Materialsammlung vorliegt, die derzeit erarbeitet wird. Das wird noch einige Monate dauern.“ Über den Verzicht auf V-Leute müssten die Innenminister einvernehmlich entscheiden.

In NORDRHEIN-WESTFALEN (SPD/Grüne) tritt Innenminister Ralf Jäger (SPD) für ein NPD-Verbot ein. Ein Verfahren solle aber erst dann eingeleitet werden, wenn feststehe, dass es realistische Aussichten auf Erfolg habe. In BRANDENBURG (SPD/Linke) mahnt Innenminister Dietmar Woidke (SPD) ebenfalls zur Sorgfalt. Auf die Frage, ob er zum Abzug von V-Leute aus der NPD-Führung bereit ist, sagt Woidke: „Brandenburgs Sicherheitsbehörden beachten beim Einsatz von Quellen die Orientierungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem gescheiterten ersten NPD-Verbotsverfahren.“

HESSEN (CDU/FDP) sieht weiter hohe Hürden für ein NPD-Verbot. Die Linie von Innenminister Boris Rhein (CDU) ist: Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn er hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. „Es darf kein Schnellschuss und kein Scheitern werden“, sagt Rhein. Auch das SAARLAND (CDU) ist zurückhaltend. „Nach den Erfahrungen des Scheiterns des ersten Parteiverbotsverfahrens ist eine besonders sorgfältige Prüfung der Faktenlage angezeigt“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums mit. Erst nach einer entsprechenden Analyse ließen sich die Erfolgsaussichten eines neuen Verfahrens bewerten.

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