Verdächtige festgenommen Grüne rufen G20-Gegner in Hamburg zu Gewaltlosigkeit auf

Osnabrück (dpa) - Grünen-Chef Cem Özdemir hat an die G20-Gegner appelliert, bei ihren Protesten gegen das Treffen in Hamburg auf Gewalt zu verzichten.

Verdächtige festgenommen: Grüne rufen G20-Gegner in Hamburg zu Gewaltlosigkeit auf
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„Friedlicher Protest ist verbrieftes Grundrecht - Gewalt und Eskalation hingegen sind keine legitimen Formen des Widerspruchs, sondern Ausdruck einer den Rechtsstaat verachtenden Haltung“, sagte Özdemir der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Für Gewalt gebe es keinerlei Rechtfertigung. Ähnlich hatte sich zuvor bereits Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geäußert.

Verdächtige festgenommen: Grüne rufen G20-Gegner in Hamburg zu Gewaltlosigkeit auf
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Zwei Wochen vor dem G20-Gipfel hatte die Hamburger Polizeia am Freitag zwei Verdächtige kurzzeitig festgenommen, die Straftaten bei dem Treffen geplant haben sollen. Die in Berlin gemeldeten Männer seien als linksextremistische Gewalttäter bekannt, teilte die Polizei am Freitag mit.

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Die 23 und 27 Jahre alten Männer fielen demnach einem Anwohner in der Nacht zum Donnerstag in Hamburg-Altona auf. Beamte überprüften ihre Identität und entdeckten in ihrer unmittelbaren Nähe einen Transporter mit Berliner Kennzeichen. Den Polizeiangaben zufolge fanden sie darin Sprechfunkgeräte, Latexhandschuhe, Einwegschutzanzüge und Streusandkisten. Außerdem sei eine Liste mit Kennzeichen ziviler Polizeifahrzeuge gefunden worden.

Die Polizei geht davon aus, dass die Verdächtigen zur Vorbereitung schwerer Straftaten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel nach Hamburg reisten. Nach ihrer vorläufigen Festnahme seien die Männer wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Allerdings sprach die Polizei ein Aufenthaltsverbot für den Bereich des Messegeländes sowie des Schanzenviertels aus.

Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark bleibt verboten. Das Camp sei keine Kundgebung nach dem Versammlungsrecht, entschied das Oberverwaltungsgericht in Hamburg am Freitag. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Camp-Veranstalter können allerdings Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.

Laut Gericht brauchen die Organisatoren eine Genehmigung nach dem Baurecht und der Grünanlagenverordnung, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag erklärte. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat dies bereits abgelehnt. Einer Beschwerde dagegen hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz stattgegeben.

Das Oberverwaltungsgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass das Übernachten auf dem Gelände und die dafür erforderliche Infrastruktur, unter anderem das Aufstellen von bis zu 3000 Zelten, „kein funktioneller oder symbolischer Teil der Meinungskundgabe“ sei (Aktenzeichen 4 Bs 125/17).

Die G20, zu denen 19 Staats- und Regierungschefs aus den führenden Industrie- und Schwellenländern sowie Vertreter der EU gehören, treffen sich am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe. Zehntausende Demonstranten werden erwartet - darunter auch bis zu 8000 gewaltbereite.

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