Entscheidung in Karlsruhe : Gericht: Togoer darf nach Italien zurückgeschickt werden
Karlsruhe (dpa) - Ein in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen mit großem Polizeiaufwand gefasster Asylsuchender aus Togo darf nach Italien zurückgebracht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Montag entschieden (2 BvR 883/18).
Die Verfassungsbeschwerde sei mangels ausreichender Begründung unzulässig, hieß es. Die einstimmige Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
Der Anwalt des Flüchtlings hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht und wollte damit die Abschiebung verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit in Einzelfällen schon einmal Abschiebungen in letzter Sekunde gestoppt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am vergangenen Dienstag seinen Eilantrag gegen eine Rückführung des 23-Jährigen abgelehnt und damit den Weg für dessen Abschiebung freigemacht. Rechtsmittel dagegen sind nach Angaben des Verwaltungsgerichts nicht möglich.