Gericht: NPD darf Höhner-Lieder nicht im Wahlkampf nutzen
Köln/Karlsruhe. Die rechtsextreme NPD darf Lieder der Kölner Band Höhner nicht im Wahlkampf nutzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nun ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts.
Demnach verletzte das Abspielen der Songs „Wenn nicht jetzt, wann dann“ und „Jetzt geht's los“ bei NPD-Wahlkampfveranstaltungen das Urheber-Persönlichkeitsrecht. Zuvor hatten Kölner Medien über den in dieser Woche veröffentlichten BGH-Beschluss berichtet (Az: I ZR 147/16).
Die NPD hatte 2014 während des Landtagswahlkampfs in Thüringen die beiden Lieder stets unmittelbar nach der Rede des Landesvorsitzenden abgespielt, wenn dieser zu Gesprächen mit Bürgern überleitete. Damit seien die Musikstücke unzulässigerweise in die Dramaturgie der Wahlkampfveranstaltung integriert worden, befand das Gericht. Eine solche „mittelbare Beeinträchtigung des Werkes“ müsse der Urheber nicht hinnehmen.
„Wir sind froh, dass die Gerechtigkeit obsiegt hat und wir uns nicht weiter von Extremen, egal ob von rechts oder von links, vor den Karren spannen lassen müssen“, sagte Höhner-Sänger Henning Krautmacher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag).