Verfahren in Kiel Gericht: Klage gegen AfD-Landesvorstandswahl wohl unzulässig

Kiel (dpa) - Vier Monate vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein streitet die AfD vor Gericht über die rechtmäßige Wahl des AfD-Landesvorstands. Allerdings ist die Klage vor dem Landgericht Kiel wahrscheinlich gar nicht zulässig, wie die Vorsitzende Richterin bei der mündlichen Verhandlung sagte.

Verfahren in Kiel: Gericht: Klage gegen AfD-Landesvorstandswahl wohl unzulässig
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Nach dem vorläufigen Ergebnis der Vorberatungen könne ein ordentliches Gericht erst angerufen werden, wenn es unzumutbar sei, die Entscheidung eines parteiinternen Schiedsgerichts abzuwarten. Ein Schiedsgericht wurde vor mehreren Monaten angerufen, hat aber noch nicht entschieden.

Kläger ist der frühere Landesvorsitzende Thomas Thomsen. Er will den Vorstand um die Parteichefs Jörg Nobis und Bruno Hollnagel als nicht rechtmäßig gewählt kippen. Thomsen ist der Ansicht, zum Parteitag im April 2016, auf dem die jetzige Führung gewählt wurde, seien dutzende Mitglieder bewusst nicht eingeladen worden. Bei der AfD im Norden gibt es keine Delegierten, jedes Mitglied kann auf Parteitagen abstimmen.

Thomsen kann die vom Gericht vorgetragenen Schlussfolgerungen nicht nachvollziehen. „Wir sind einigermaßen entsetzt, dass die Richterin meint, zehn Monate Warten sei zumutbar“, sagte er nach der Verhandlung. Wenn ein Vorstand für maximal zwei Jahre gewählt werde, sei das eine zu lange Zeit, um eine Entscheidung des Schiedsgerichts abzuwarten. Wenn das Schiedsgericht nicht vor der Landtagswahl entscheide, werde er wieder vor das Landgericht ziehen - selbst wenn die AfD dann nicht zur Wahl antreten könne.

Der Co-Vorsitzende Nobis konterte: „Wir sind rechtmäßig gewählt worden.“ Es sei beweisbar, dass die Einladungsmails versendet worden seien.

In einem Punkt sind sich die Kontrahenten einig: Das Bild, das die AfD in Schleswig-Holstein abgibt, ist nicht das Beste. Mehr Harmonie ist aber auch auf dem Landesparteitag am kommenden Wochenende in Kaltenkirchen nicht zu erwarten. Es liegen bereits sechs Abwahlanträge vor - unter anderem gegen den Landesvorstand.

Das Gericht will endgültig am 30. Januar entscheiden.

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