Schlechte Bilanz : Geförderter Mieterstrom nach einem Jahr wenig gefragt
Berlin (dpa) - Die Nachfrage nach geförderten Mieterstrommodellen, über die Mieter von Solaranlagen auf Hausdächern profitieren sollen, bleibt ein Jahr nach Einführung überschaubar. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte neue Zahlen.
Die Summe der Leistung der eingetragenen Anlagen beträgt demnach für das laufende Kalenderjahr 3,7 Megawatt - förderfähig wären allerdings 500 Megawatt pro Jahr. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 25. Juli 2017 wurden bis Ende Juni 139 Anlagen eingetragen. „Wir beobachten die Wirkungen, aber zunächst muss das Gesetz auch im Markt wirken können“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage dazu mit.
Das Gesetz sollte die Energiewende in den Innenstädten voranbringen. Dafür lässt der Hausbesitzer eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach bauen, von der die Bewohner der Mietwohnung ohne Umweg Strom beziehen - und zwar billiger als von einem normalen Stromanbieter. Es entfallen nicht nur bestimmte Teile der Stromrechnung, etwa Netzentgelte, sondern der Betreiber der Anlage - also der Hausbesitzer oder ein von ihm beauftragter Anbieter - bekommt auch noch einen Zuschlag pro Kilowattstunde. Der nicht verbrauchte Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Mieter sind nicht verpflichtet, den Strom vom Dach zu beziehen, das darf nicht mit dem Mietvertrag verknüpft werden.
Kritiker sehen sich nach einem Jahr bestätigt. „Die Zahlen zeigen, dass das Mieterstromgesetz kaum wirkt“, sagte ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der Stadtwerke und kommunale Netzbetreiber vertritt, der dpa. Das liege nicht am Modell selbst, sondern an der rechtlichen Ausgestaltung: „Bürokratische Vorgaben wie Preisobergrenzen oder das Verbot geeigneter Flächen wie Garagendächer hemmen die Nachfrage.“