Gabriel setzt sich bei Erbschaftsteuer von Schäuble ab

Berlin (dpa) - Im Streit um die Reform der Erbschaftssteuer setzt sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorsichtig von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinem umstrittenen Konzept ab.

Gabriel setzt sich bei Erbschaftsteuer von Schäuble ab
Foto: dpa

„Noch ist nichts entschieden“, sagte Gabriel den „Stuttgarter Nachrichten“ (Montag). Es sei sein Ziel, „dass die Firmen nicht stärker belastet werden als bisher“.

Die Reform wird nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Erbschaftssteuer gekippt und eine Neuregelung bis Mitte 2016 verlangt hatte. Schäubles Plan sieht vor, dass Erben künftig bereits ab einem Betriebsvermögen von 20 Millionen Euro nicht mehr pauschal von der Steuer verschont bleiben. Die Wirtschaft läuft dagegen Sturm. Auch aus Teilen der Union - besonders der CSU - kommt Kritik.

Nordrhein-Westfalens SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft nahm Schäuble dagegen in Schutz. „Wir brauchen endlich eine verfassungsfeste Regelung“, sagte sie der „Bild am Sonntag“. „Weder Herr Schäuble noch die SPD möchten die Substanz von inhabergeführten Unternehmen unangemessen besteuern und Arbeitsplätze gefährden.“

Gabriel hatte sich vor dem Gespräch mit der Zeitung mit führenden Familienunternehmern in Stuttgart getroffen. Dabei wurde der Zeitung zufolge vereinbart, dass die Stiftung Familienunternehmen Gabriel ein Alternativkonzept vorlegen wird. Der SPD-Chef sagte dem Blatt: „Ich bin offen für Vorschläge.“

Entsprechend hatte sich allerdings auch Schäuble am Donnerstag in einer Sitzung seiner Fraktion geäußert, wie Teilnehmer berichtet hatten. Den Vorstoß des baden-württembergischen SPD-Finanzministers Nils Schmid, wonach die Besteuerungsgrenze erst bei 100 Millionen Euro liegen könnte, nannte Gabriel „gut und überlegenswert“. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es besonders viele mittelständische Unternehmen.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) bekräftigte seine Kritik an Schäubles Konzept und forderte, den Bundesländern die gesetzliche Zuständigkeit zu übertragen. „Für Steuern wie die Erbschaftsteuer, die den Ländern zustehen, sollten die Länder auch die Rechtsetzung überlassen bekommen“, sagte Söder dem Berliner „Tagesspiegel“ (Sonntag). Dann könne jedes Bundesland selbst über die Höhe entscheiden, so wie bei der Gewerbesteuer.

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