Für Wahlplakate gibt es kaum Grenzen

Nur wenige Regelungen schränken die Wahlhelfer ein. Einige Städte versuchen trotzdem, Stadtbild und Natur zu retten.

Düsseldorf. Wenn Menschen auf Bäume klettern, große Papptafeln wuchten oder kiloweise Kabelbinder mit sich herumschleppen, dann ist der Wahlkampf in vollem Gange. In diesen Tagen halten sie wieder Einzug in die Städte, tausende Plakate und sogenannte Wesselmänner — das sind die großen Aufsteller, meist zu finden auf Grünstreifen — die die Bürger über die Vorzüge der ein oder anderen Partei aufklären sollen. So manch einer mag sich da gestört fühlen, wenn sein gewohnter Blick nunmehr nur noch auf wahlkämpfende Politiker und Bilderbuchfamilien fällt.

Sollte das so sein, wird er sich damit in der Regel aber abfinden müssen, sagt Rechtsanwalt Peter Kehl aus Halle (Saale), der sich schon lange mit dem Thema Wahlkampf beschäftigt. „Für das Aufhängen brauchen die Parteien zwar eine Genehmigung der Gemeinde, gleichzeitig aber haben sie ein Recht darauf, dass sie ihnen erteilt wird.“ Auch was die Orte betrifft, an denen Plakate platziert werden dürfen, gibt es nur wenige Einschränkungen. Die Wichtigste: Der Verkehr darf nicht gefährdet werden.

In einem Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung heißt es dann auch: „Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven.“ Reservieren können die Wahlhelfer ihre Flächen dabei nicht. Es gilt: Wer zuerst hängt, hat recht.

Einige Städte wie Solingen belassen es bei diesen Richtlinien. „Viele aber machen noch eigene Einschränkungen“, sagt Kehl. Oft geht es dabei wie in Krefeld um den Schutz der Natur. So hat die Stadt festgehalten, dass Bäume nur nach Absprache genutzt werden dürfen, um Plakate anzubringen. Andere Städte wie Remscheid bestehen auf Kabelbindern anstelle von Nägeln oder Draht, damit die Bäume nicht beschädigt werden.

Wuppertal geht noch einen Schritt weiter. Dort steht in den Auflagen ausdrücklich, wo keine Plakate angebracht werden dürfen: rund um eine Skulptur des Künstlers Tony Cragg vor dem Opernhaus. Noch regulierungswütiger ist Düsseldorf. Dort sind Plakate rund ums Rathaus, an der Rheinpromenade und auf der Kö verboten. Begründung: Das sieht doch nicht schön aus.

Solche Regelungen allerdings hätten vor Gericht kaum Bestand, betont Rechtsanwalt Kehl. „Das Stadtbild als solches ist sicher kein Argument.“ Sollte eine Partei sich dagegen wehren, hätte sie sehr gute Chancen, damit durchzukommen.

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