In GroKo droht Streit : Familiennachzug für Gefährder? Unmut in der Union
Berlin (dpa) - Auch kurz vor der Verabschiedung im Bundeskabinett bleibt die geplante Neuregelung beim Familiennachzug von Flüchtlingen zwischen Union und SPD umstritten.
„Die Bundesjustizministerin hat darauf bestanden, eine Ausnahmeregelung für Gefährder in den Gesetzentwurf aufzunehmen“, beklagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Wenn das Bundeskabinett die Neuregelung wie geplant an diesem Mittwoch beschließt, ist der Bundestag am Zug.
Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter viele Bürgerkriegsflüchtlinge und insbesondere Syrer, können aktuell kaum Angehörige nach Deutschland holen. Ab August soll das für 1000 Menschen pro Monat wieder möglich sein. Neben den Neuerungen für diese spezielle Gruppe sieht die Novelle auch Präzisierungen für den Familiennachzug insgesamt vor. Dabei geht es um Terrorsympathisanten oder Hetzer, die prinzipiell ausgeschlossen sind. Betroffen wären hier nicht nur Migranten sondern alle Menschen, die ausländische Angehörige nach Deutschland holen wollen - also auch deutsche Staatsbürger.
Dabei sollen Gefährder, denen die Behörden etwa einen Anschlag zutrauen, zwar grundsätzlich keine Angehörigen nachholen dürfen. Davon sollen aber Ausnahmen möglich sein, „wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“. Das geht aus einem Entwurf hervor, den die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl jüngst öffentlich machte. Es gehe darum, „übermäßige Härten im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie“ zu vermeiden, heißt es im Begründungstext.
„Es ist der Versuch durch die Hintertür, weitere Kontingente für den Familiennachzug zu schaffen“, sagte Frieser dem RND. CDU-Innenexperte Philipp Amthor warf der Ministerin vor, das falsche Signal zu setzen: „Auf Druck von (SPD-Justizministerin Katarina) Barley wurde eine erweiterte Ergänzung für reumütige Gefährder aufgenommen, die verfassungsrechtlich nicht zwingend ist“, sagte Amthor dem RND.
Auch die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), reagierte mit Unverständnis. „Den Familiennachzug zu Gefährdern lehne ich ausnahmslos ab. Selbst wenn nur wenige Einzelfälle betroffen sind, das politische Verhetzungspotenzial dieser Ausnahmeregelung ist enorm.“ Die Unionsfraktion habe seit Wochen vor einer solchen Regelung gewarnt. Der Koalitionsvertrag schließt den Familiennachzug zu Gefährdern zwar aus. In der entsprechenden Passage geht es allerdings um eingeschränkt Schutzberechtigte.