Falsche Adresse

Mit Verlaub, geht es nicht auch eine Nummer kleiner? Die Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren war ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Sozialstaats. Doch handelte es sich immer um eine Art Teilkasko.

Ein Kommentar von Stefan Vetter.

Ein Kommentar von Stefan Vetter.

Foto: k r o h n f o t o .de

Denn auch die Kosten für die Beitragszahler sollten sich im Rahmen halten.

Der VdK tut jedoch so, als sei es ein Rundum-Sorglos-Paket. Und weil das nicht so ist, rückt der Verband die Zustände in Pflegeheimen mit seiner Rhetorik in die Nähe einer Bananenrepublik. Ja, es stimmt, angesichts der rasanten Alterung ist das deutsche Pflegesystem noch längst nicht zukunftsfest.

Demenzkranke sind immer noch benachteiligt, weil geistige Gebrechen im System weniger Berücksichtigung finden als körperliche. Und es ist leider auch wahr, dass die Politik viel zu langsam auf den Reformstau reagiert. Nur, was könnte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht daran entscheidend ändern? Zumal ja kein konkretes Gesetz Stein des Anstoßes ist. Deshalb gibt es auch Zweifel, ob Karlsruhe die Klage überhaupt annimmt. Und wenn doch, dürften Jahre bis zu einem Urteil vergehen.

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