EU: Hartz IV für alle Zuwanderer

Die Kommission kritisiert den pauschalen Ausschluss der Ausländer von Sozialleistungen in Deutschland.

EU: Hartz IV für alle Zuwanderer
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Düsseldorf. Deutschland darf EU-Zuwanderern nicht grundsätzlich Sozialleistungen verweigern. Zu diesem Urteil kommt die Europäische Kommission in einer Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einem aktuellen Verfahren. Diese Vorschrift im Sozialgesetzbuch sei nicht mit gängigem europäischen Recht zu vereinbaren. Arbeitsuchende Zuwanderer erhalten keine Hartz-IV-Leistungen. Die CSU-Spitze kritisierte die Einschätzung der EU-Kommission scharf. „Die nationalen sozialen Sicherungssysteme sind kein Selbstbedienungsladen für alle Europäer, die zu uns kommen“, sagte Generalsekretär Andreas Scheuer.

Man dränge nicht auf Sozialhilfe für alle EU-Bürger, aber nationale Behörden müssten die individuelle Situation des Antragstellers berücksichtigen, teilte die Europäische Kommission gestern mit. In dem aktuellen Fall hatte eine Rumänin (24) geklagt, die mit ihrem kleinen Sohn seit 2010 in Deutschland lebt. Die Frau nahm keine Arbeit auf. Das Sozialgericht Leipzig hat den Fall dem EuGH vorgelegt. Sollten die Richter der Kommission folgen, müsste jeder Antrag auf Leistungen einzeln geprüft werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. „Das Gesetz kann so nicht bestehen bleiben“, sagt auch Sozialrechtsexpertin Dorothee Frings von der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach unserer Zeitung. Der EuGH habe in einem ähnlichen Fall schon geurteilt, dass EU-Bürger nicht pauschal von existenzsichernden Leistungen ausgenommen werden dürften. Die Bundesregierung hält eine Gesetzesänderung hingegen nicht für nötig, sagte ein Sprecher.

„Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird mit der deutschen Praxis eingeschränkt, weil es sich vor allem Menschen, die Geld haben, leisten können, auszuwandern und ohne Unterstützung Arbeit zu suchen“, sagt Thomas Oberhäuser von der Arbeitsgruppe Ausländerrecht des Deutschen Anwaltvereins.

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