Religionsunterricht Erzbistum Köln stellt sich gegen gemeinsamen Religionsunterricht

Düsseldorf. Die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und vier von fünf NRW-Bistümern wollen ab dem Schuljahr 2018/19 gemeinsamen Religionsunterricht ermöglichen.

Symbolbild

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Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Nur das Erzbistum Köln sieht bisher keine Notwendigkeit, die Vereinbarung zu unterzeichnen, sondern will erst Erfahrungen mit dem „konfessionell-kooperativen Religionsunterricht“ abwarten.

Weil die Zahlen christlicher Schüler rückläufig sind und es mitunter nur noch vereinzelte evangelische oder katholische Kinder gibt, ist an manchen Schulen gemeinsamer Religionsunterricht aus der Not heraus schon gängige Praxis. Das widerspricht aber bisher der Landesverfassung und dem Schulgesetz. Danach muss der Unterricht konfessionsgebunden erfolgen. „Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein“, heißt es daher in einer Mitteilung. Ein gemeinsamer Religionsunterricht wird künftig aber nicht zur Pflicht. Eine Schule, die Interesse an dem Modell hat, muss zunächst bei ihrer zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag stellen. Vor der Genehmigung wird das Einvernehmen mit den Kirchen hergestellt. Ein Wunsch ist dabei, dass Unterrichtspläne vorliegen, die auch einen Wechsel zwischen evangelischen und katholischen Religionslehrern vorsehen.

Nach Angaben der Evangelischen Kirche im Rheinland haben sowohl das NRW-Schulministerium als auch die Bezirksregierungen die kirchliche Initiative begrüßt. Die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne sollen im Unterricht aufeinander bezogen und in entsprechende Unterrichtsplanungen einbezogen werden. Wie bisher können auch in Zukunft Schüler anderer Religionen mit Zustimmung des Lehrers am Religionsunterricht teilnehmen.

Im vergangenen Schuljahr nahmen von den insgesamt rund 2,5 Millionen Schülern in NRW rund 675 000 Schüler am evangelischen und 875 000 am katholischen Religionsunterricht teil.

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