Geldwäsche-Gesetz im Kabinett Einigung über Transparenzregister

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung sollen Hintermänner verschachtelter Unternehmenskonstruktionen künftig sichtbar werden.

Geldwäsche-Gesetz im Kabinett: Einigung über Transparenzregister
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Die Bundesregierung verständigte sich nach langem Streit auf Details für ein Transparenzregister, sodass das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf an diesem Mittwoch verabschieden kann. In dem Register sollen die „wirtschaftlich Berechtigten“, also die wahren Eigentümer von Unternehmen, aufgeführt werden. Hintergrund ist die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama im vergangenen Jahr.

Einsicht erlaubt werden soll aber nur Personen mit „berechtigtem Interesse“ - so wie in der EU-Richtlinie vorgesehen und von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebt. Zu dem eng gefassten Kreis sollen auch Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen gehören. Gegen eine von Justizminister Heiko Maas (SPD) geforderte allgemeine Öffnung hatten sich unter anderem Familienunternehmer gewehrt. Diese hatten auf Gefahren möglicher Erpressung oder Entführungen verwiesen. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ von der Einigung berichtet.

Der Kabinettsbeschluss wurde wegen des regierungsinternen Streits mehrfach verschoben. Mit dem Gesetzentwurf wird die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU umgesetzt und die Voraussetzung für ein zentrales elektronisches Transparenzregister geschaffen. „Diese Erhöhung der Transparenz soll dazu beitragen, den Missbrauch der genannten Vereinigungen und Rechtsgestaltungen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern“, heißt es.

Der Zugang zu bestimmten Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ ist gestaffelt: Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen; Unternehmen, die im Kampf gegen Geldwäsche Sorgfaltspflichten einhalten müssen; und gegebenenfalls bei „berechtigtem Interesse“ auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten. Das „berechtigte Interesse“ wird nicht im Gesetzestext definiert, sondern nur näher ausgeführt, was darunter zu verstehen ist.

Ein Transparenzregister auf nationaler Ebene gilt nur als erster Schritt. Die G20-Gruppe der führenden Industrie- und Schwellenländer sowie die Industrieländerorganisation OECD arbeitet aktuell an einheitlichen Standards, um die nationalen Transparenzregister auch international vernetzen zu können.

Nach den Gesetzesplänen soll auch der Kreis derer erweitert werden, die bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen sorgfältig prüfen müssen, ob ein Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht. Es geht um Kundenstruktur sowie angebotene Produkte und Dienstleistungen. Hintergrund ist, dass hohe Barzahlungen häufig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Diese „geldwäscherechtlich Verpflichteten“ müssen über ein „angemessenes Risikomanagement“ verfügen. Händler müssen Geldwäsche-Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen. Bisher betraf dies Summen ab 15.000 Euro. Über Spielbanken und Online-Glücksspielanbieter hinaus sind nun sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen in der Pflicht.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gestärkt wird. Für die bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelte Einheit sollen künftig der Zoll und damit das Finanzministerium zuständig sein. Ziel ist es, dass die FIU schneller und punktgenauer auf Verdachtsfälle reagieren kann. Auch soll die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden der Länder verbessert erden.

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