Mindeststrafe von einem Jahr Einbrechern drohen künftig härtere Strafen

Berlin (dpa) - Einbrecher sollen künftig härtere Strafen zu spüren bekommen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll.

Mindeststrafe von einem Jahr: Einbrechern drohen künftig härtere Strafen
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Ermittler sollen außerdem zusätzliche Möglichkeiten bei der Verfolgung solcher Straftaten bekommen. Union und SPD hoffen nun auf eine höhere Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen. Gewerkschafter fordern dazu mehr Polizisten. Die Linke hält die Strafverschärfung eher für eine Wahlkampfaktion.

Bislang ist bei Wohnungseinbrüchen eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - in „minder schweren Fällen“ sind es bisher drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen künftig gar nicht mehr geben.

Union und SPD hatten sich bereits Ende März auf schärfere Strafen bei Wohnungseinbrüchen verständigt. Streit gab es in den vergangenen Wochen jedoch noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. Dadurch zog sich das Vorhaben etwas hin.

Um das Vorhaben noch vor Ablauf der Wahlperiode abzuschließen, ist nun ein beschleunigtes parlamentarisches Verfahren geplant. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) warf der SPD erneut vor, bei dem Vorhaben zu lange gezögert zu haben. Das sei unverständlich.

Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben.

„Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen - und bei den Opfern traumatische Folgen haben können“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). „Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen.“ Er räumte ein, allein die Gesetze zu verschärfen, werde nicht ausreichen. „Entscheidend wird sein, dringend die Aufklärungsquoten zu erhöhen.“ Dazu seien mehr Polizisten nötig. Auch SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte, nun komme es darauf an, durch noch intensiveren Polizeieinsatz möglichst viele Einbrecher hinter Gitter zu bringen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, bislang sei die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen zu niedrig. Im vergangenen Jahr lag sie bei 16,9 Prozent. Er betonte, der Zugriff auf Verkehrs- und Standortdaten werde den Ermittlern helfen, die Täter besser zu finden und damit die Aufklärungsquote zu erhöhen.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Bund habe seine Hausaufgaben gemacht. „Jetzt müssen die Länder ran und das Personal bei der Polizei aufstocken.“ Andernfalls bleibe der gewünschte Effekt aus.

Der Deutsche Richterbund sieht Handlungsbedarf an anderer Stelle. Es sei wichtig, dass Fahnder auch die Inhalte von Telefonaten und Mails von Verdächtigen überwachen könnten, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Hier weist das Gesetz noch Lücken auf, durch die Einbrecher entwischen könnten.“

Die Linke äußerte grundsätzliche Zweifel. Die Zahl der Wohnungseinbrüche sei zuletzt gesunken, sagte der Linke-Politiker Frank Tempel. Strafverschärfungen hielten ohnehin niemanden von einer Tat ab. Motiv für die Gesetzesänderung sei wohl eher Wahlkampf.

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