Ein Steuerschlupfloch namens „Goldfinger“

Bundesrechnungshof kritisiert Schlamperei in Behörden und sorglosen Umgang mit Geld.

Berlin. Der Bund sitzt zwar auf einem riesigen Schuldenburg von 1,3 Billionen Euro. Doch in vielen Behörden wird trotzdem scheinbar unbekümmert aus dem Vollen geschöpft. Der am Dienstag veröffentlichte Jahresbericht des Bundesrechnungshofs listet erneut zahlreiche krasse Beispiele für amtliche Schlamperei, Ignoranz und den sorglosen Umgang mit Steuergeldern auf.

Insider haben das Steuerschlupfloch auf den Namen „Goldfinger“ getauft. Demnach konnten Zeitgenossen ihre Steuerlast auf Null drücken, wenn sie im Ausland Personengesellschaften gründeten. Diese kauften Edelmetalle, vorzugsweise Gold, für den Weiterverkauf. Die Anschaffungskosten führten im ersten Geschäftsjahr zu Verlusten, die in Deutschland steuermindernd geltend gemacht werden konnten. Auf diese Weise, so Rechnungshof-Präsident Dieter Engels, ergaben sich Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe. Immerhin hat das Bundesfinanzministerium dieses Schlupfloch nach entsprechendem Hinweis inzwischen per Gesetz beseitigt.

Steuerpflichtige Leistungen von Ärzten werden laut Rechnungsprüfer oft nur lückenhaft erfasst. So sind medizinische Leistungen zwar grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Es gibt aber Ausnahmen wie etwa kosmetische Brustoperationen, Faltenbehandlungen oder das Bleichen von Zähnen. Hier würden die Finanzämter oft nur oberflächlich kontrollieren, erläuterte Engels. Daher seien „Steuerausfälle in Millionenhöhe“ nicht ausgeschlossen. Eine Lösung des Problems ist bislang nicht in Sicht.

In den vergangenen 20 Jahren hat der Bundesrechnungshof mehrfach beanstandet, dass die Bundeswehr keinen Überblick über verliehenes Material etwa für Forschungs- und Entwicklungszwecke an wissenschaftliche Institute hat. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Für das Vorjahr stellten die Rechnungsprüfer fest, dass man bei der Bundeswehr nicht weiß, wo Wehrmaterial im Wert von immerhin 92 Millionen Euro geblieben ist. Zwar wurde inzwischen eine zentrale Nachweisstelle eingerichtet. Aber der fehlt offenkundig auch die Übersicht.

Das Bundesverkehrsministerium plant, die Bundesstraße 207 in Schleswig-Holstein vierstreifig mit Standstreifen auszubauen. Der Bau soll 90 Millionen Euro kosten. Davon sind 22 Millionen für die Standstreifen veranschlagt.

Die Rechnungsprüfer stellten jedoch fest, dass der autobahnähnliche Ausbau angesichts des erwartbar eher geringen Verkehrsaufkommens unnötig ist und es statt Standreifen auch Nothaltebuchten tun. Dadurch könnte der Bund 22 Millionen Euro sparen. Nun soll das Bundesverkehrsministerium die abgespeckte Variante prüfen.

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