Luftverkehrsverband fordert strengere Regeln Drohnen-Alarm: Unbemannte Flugkörper boomen

Berlin. Unbemannte Flugkörper sind nicht nur für Militärstrategen interessant. So genannte Drohnen werden auch zunehmend gewerblich und privat genutzt. Die Bevölkerung sieht es mit gemischten Gefühlen.

Drohnen werden bei Privatpersonen immer beliebter.

Drohnen werden bei Privatpersonen immer beliebter.

Foto: Julian Stratenschulte

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) fordert strengere Flug-Regeln.

Sie heißen Quadrocopter oder Octocopter, und sie sind stark im Aufwind. Einer Hochrechnung der Deutschen Flugsicherung zufolge werden allein in diesem Jahr in Deutschland rund 400.000 unbemannte Flugsysteme verkauft. Dabei geht es längst nicht nur um ein mehr oder minder sinnvolles Freizeitvergnügen. Die rasante Entwicklung des Flugwesens bringt auch handfeste Probleme mit sich: Was, wenn solche Rotorflieger über Atomkraftwerken auftauchen? Oder sich eine kamerabestückte Drohne dem eigenen Grundstück nähert? Und wie ist es überhaupt um die Flugsicherheit bestellt?

Immerhin kam es hier schon mehrfach zu unliebsamen Zwischenfällen. In London und Warschau zum Beispiel wurden 2014 und 2015 gefährliche Annäherungen zwischen Passagierflugzeugen und zivilen Drohnen registriert. Vergleichbare Ereignisse gab es in den letzten beiden Jahren auch an einigen deutschen Flughäfen.

Die Bevölkerung reagiert auf den Drohnen-Aufschwung mit gemischten Gefühlen, wie eine am Freitag in Berlin vorgestellte Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zeigt. Zwar begrüßen es demnach mehr als drei Viertel der Bundesbürger, wenn solche Fluggeräte für Hilfseinsätze bei Naturkatstrophen oder der Überwachung von Industrieanlagen Verwendung finden. Aber genauso viele Menschen sehen in den Flugapparaten auch eine Bedrohung ihrer Privatsphäre beziehungsweise ein Instrument für kriminelle Machenschaften.

Das sei "ein klares Signal an die Politik", um den Drohnen- Einsatz stärker zu regulieren, befand BDL-Präsident Stefan Schulte. Dabei geht es dem Verbandschef nicht um Spielzeugflieger, die mal eben 20 Meter über einem Feld aufsteigen können. Je größer Drohnen würden und je weiter sie flögen, desto dringlicher seien strenge Vorgaben, meinte Schulte. Schon nach geltendem Recht braucht es für bestimmte Orte eine Aufstiegserlaubnis. Auch müssen Drohnen einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen einhalten. Beim BDL geht man aber davon aus, dass viele Nutzer die Regeln gar nicht kennen. Deshalb macht sich der Verband dafür stark, den Nutzer schon beim Drohnen- Kauf über einschlägige Vorgaben zu informieren. Auch müsse es eine spezielle Haftpflichtversicherung sowie eine Art Führerschein für den Nutzer geben.

Angeregt wird darüber hinaus, gewerblich eingesetzte Drohnen zwecks ihrer Identifizierung mit Transpondern auszustatten. Mit den meisten seiner Forderungen rennt der Verband bei der Politik offene Türen ein. Bereits seit dem letzten Herbst arbeitet man im Bundesverkehrsministerium an einer Neuregelung zum Drohnen-Betrieb. Wie Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) kürzlich erklärte, sollen die Fluggeräte künftig gekennzeichnet werden, um die Eigentümer zu identifizieren. Zudem sollen Drohnen auch nicht mehr über Wohngebiete, Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Industrieanlagen oder Einsatzorte der Polizei fliegen dürfen. Eine entsprechende Vorlage ist derzeit in der Ressortabstimmung. Am Ende muss der Bundesrat grünes Licht geben. Wann das sein könnte, ist nach Auskunft des Verkehrsministeriums aber noch offen.

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